Bildung von Unterausschüssen
Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, CDU, DieLinke, FDP und Volt
04.02.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
1. Zur inhaltlichen Unterstützung und Vorbereitung der Arbeit der Fachausschüsse bildet der Rat folgende Fachausschüsse begleitende Unterausschüsse:
- Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
- Unterausschuss Stellenplan
- Ausschuss für Soziales und Senioren, Gesundheitsausschuss
- Unterausschuss Selbsthilfegruppen
- Wirtschaftsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und Verkehrsausschuss
- Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
- Ausschuss für Soziales und Senioren sowie Stadtentwicklungsausschuss, Liegenschaftsausschuss
- Unterausschuss Wohnen
2. Den Unterausschüssen gehören jeweils 13 Mitglieder an. Im Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit und Unterausschuss Wohnen gibt es zusätzlich 14 Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Sie in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen. Die/der Vorsitzende sowie die/der stellvertretende Vorsitzende des jeweiligen Unterausschusses werden aus der Mitte des jeweiligen Unterausschusses gewählt.
3. Aufgabe des Unterausschusses Stellenplan ist die Vorberatung und Bewertung des jährlichen Stellenplans als Bestandteil des Haushaltsplanes zur anschließenden Beschlussfassung im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Stellenplan:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________
4. Der Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlung im Bereich der Selbsthilfegruppen vor.
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Selbsthilfegruppen:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________
5. Aufgabe des Unterausschusses Regionale Zusammenarbeit ist
die Beratung von Aspekten und Themen der Regionalen Zusammenarbeit insbesondere aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und Realisierung von Synergien in der Region.
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________
- und folgende Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________ 14.____________________
6. Aufgabe des Unterausschusses Wohnen ist die
Vorberatung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schaffung und dem Schutz von Wohnraum. Dies beinhaltet die Vergabe von für Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften, die Planung neuer Wohnquartiere (inkl. Sozialer Infrastruktur, an den Klimawandel angepasstes Bauen und Energieversorgungskonzepte), die Schaffung von Baurecht, Wohnungsbauförderung, Wohnraumversorgung und den Schutz bestehenden Wohnraums.
Der Rat entsendet in den Unterausschuss Wohnen:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________
- und folgende Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner:
1. ____________________` 8.____________________
2. ____________________ 9.____________________
3. ____________________ 10.____________________
4. ____________________ 11.____________________
5. ____________________ 12.____________________
6. ____________________ 13.____________________
7.____________________ 14.____________________
Begründung:
Die Arbeit des Rates und seiner Fachausschüsse wird zunehmend spezialisierter. Es hat sich deshalb bereits in vergangenen Ratsperioden bewährt, die Gremienarbeit durch qualifizierte Unter- und Querschnittsausschüsse zu begleiten und zu unterstützen. Dadurch, dass spezielle Fragestellungen und Sachzusammenhänge in diesen Ausschüssen vordiskutiert werden können und von dort eine Empfehlung an den Fachausschuss ausgesprochen wird, ist eine qualifizierte Behandlung der Sachverhalte gewährleistet; gleichzeitig wird die Arbeit der Fachausschüsse entlastet.
Unterausschuss Stellenplan
Die Einrichtung des Unterausschusses Stellenplan ist aus folgenden Gründen zweckmäßig:
Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans bildet den Rahmen für eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung durch entsprechende sach- und funktionsgerechte Ausweisung der notwendigen Planstellen. Es hat sich in den vergangenen Wahlperioden als sinnvoll erwiesen, wenn die von der Verwaltung vorgelegten, umfangreichen Beratungsunterlagen zum Stellenplan sowie Änderungsvorschläge der Fraktionen vom Unterausschuss gesichtet und vorberaten werden, so dass in den anschließenden Sitzungen des AVR, des Finanzausschusses und Rates auf der Basis der Vorberatungsergebnisse eine zügige politische Meinungsbildung und Beschlussfassung erfolgen kann.
Unterausschuss Selbsthilfegruppen
Der aus den Mitgliedern der Ausschüsse Gesundheit sowie Soziales und Senioren gemeinsam gebildete Unterausschuss Selbsthilfegruppen bereitet die Vergabeempfehlung im Bereich der Selbsthilfegruppen vor. Durch diese Vorarbeit werden beide Ausschüsse inhaltlich und zeitlich entlastet, gleichzeitig wird der Koordinationsaufwand minimiert.
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
Aspekte und Themen der regionalen Zusammenarbeit erstrecken sich häufig über verschiedene Ausschüsse und Verwaltungsbereiche, so z.B. die Erarbeitung und Abstimmung des Agglomerationskonzeptes für die Region Köln Bonn sowie die weiteren Beratungen zur Neuaufstellung des Regionalplans. Die Bildung eines vorgelagerten Unterausschusses insbesondere aus Stadtentwicklungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss erscheint sinnvoll und notwendig, um fachübergreifend Aspekte der regionalen Zusammenarbeit zu diskutieren und Synergien in der weiteren regionalen Entwicklung zu realisieren.
Unterausschuss Wohnen
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wohnungsbau, Wohnraumversorgung und Schutz von Wohnraum werden im Sozialausschuss und im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Der Unterausschuss Wohnen führt die Einzelthemen und Gesichtspunkte zusammen, vermindert den Koordinationsaufwand und entlastet die beiden Ausschüsse.