Einführung der elektronischen Fußfessel in NRW

17.03.2007 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreisparteitages vom 17.03.2007 Antragsteller: Wolfgang Krüger für LibAK Innen + Recht Die FDP-Landtagsfraktion und der Landesverband der FDP NRW werden aufgefordert, sich für die Einführung der elektronischen Fußfessel als a) Weisung bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56c StGB), b) Weisung zur Vermeidung eines Bewährungswiderrufs (§ 56f StGB), c) Weisung bei Strafrestaussetzung zur Bewährung (§§ 57 f. StGB), d) Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls (§ 116 StPO), e) Weisung bei einem Gnadenentscheid, f) Weisung innerhalb der Führungsaufsicht (§§ 68 ff.StGB) einzusetzen. Voraussetzung für die Fußfessel ist das Einverständnis des Betroffenen. Die Ausgestaltung im Übrigen soll dem „Modellprojekt Elektronische Fußfessel“ in Hessen entsprechen.

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