Eis- und Schwimmstadion an der Lentstraße
01.12.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat zusammen mit der CDU-Fraktion den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Köln setzen lassen. Das Eis- und Schwimmstadion an der Lentstraße ist durch überalterte Technik und maroden Baukörper akut gefährdet. Durch die veralterte Ammoniak-Eisbereitung ist eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter und der Besucher auf mittlere Sicht nicht mehr sicher auszuschließen. Die Aufwendungen für Energie, Reparaturen und Instandhaltung steigen jedes Jahr. Für 2005 muss die Stadt beim Eis- und Schwimmstadion einen Verlust von rund 700.000,- Euro bei der Kölner Sportstätten GmbH ausgleichen. Im Rahmen des HSK ist dieses Defizit so nicht mehr darstellbar. Darum möge der Rat beschließen: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Kölner Sportstätten GmbH beauftragt, den Rat bis zur letzten Ratssitzung vor der Sommerpause 2006 eine Beschlussvorschlag zur Entscheidungsfindung über die Zukunft des Eis- und Schwimmstadions an der Lentstraße vorzulegen. Der Beschlussvorschlag soll sich an folgende Maßgaben halten: 1. Priorität: Erhaltung des Standortes Lentstraße durch Sanierung des Baukörpers und Einbau neuer Technik und Sanitäranlagen im Eis- und Schwimmstadion, 2. Priorität: Erhaltung des Standortes Lentstraße durch einen Neubau durch die Sportstätten GmbH oder private Dritte zur ausschließlichen Sondernutzung, 3. Priorität: Verlegung der Eisflächen und/oder des Freibades an einen anderen Standort. Für die Entscheidungsfindung des Rates sind für alle drei Alternativen die Investitions- und späteren Betriebskosten sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und der damit zusammenhängende Zuschussbedarf zu berechnen. Sollten durch die Sanierung oder Neubau der Eishalle einnahmewirksame erweiterte Nutzungen möglich werden, so sind auch die daraus resultierenden Folgekosten z.B. Verkehrslenkung oder Bereitstellung von Stellplätzen mit einzuberechnen. Sollten durch eine Verlegung der Eisflächen und/oder des Freibades Kosten reduzierende Synergieeffekte auftreten, so sind sie im Beschlussvorschlag darzustellen. Begründung: Neben der Stadt sind auch die städtischen Gesellschaften im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts verpflichtet, ihren Anteil zur erfolgreichen Umsetzung zu leisten. Dies gilt insbesondere für defizitäre Gesellschaften wie die Sportstätten GmbH, für die die Stadt einen Verlustausgleich vornehmen muss. Im Betreiberportfolio der Sportstätten GmbH gehört das Eis- und Schwimmstadion an der Lentstraße mit einer Technik auf dem Stand der 50er und 60er Jahre und einem jährlich erwirtschafteten Defizit von fast 700.000 Euro, welches die Stadt mit Haushaltsmitteln abdecken muss. Situationsverschärfend kommt hinzu, dass durch die veralterte Ammoniak-Eisbereitung eine Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter und Gäste mittelfristig nicht mehr auszuschließen ist. Darum besteht dringender Handlungsbedarf. Der Rat wird darum bis zur Sommerpause über die Zukunft der Eis- und Schwimmstadion Lentstraße entscheiden. Erste Priorität hat für den Rat die Erhaltung des Standortes durch Sanierung des Baukörpers und Einbau neuer Technik und Sanitäranlagen. Zweite Priorität besitzt danach ein Neubau. Da das Grundstück, auf dem sich die Eisflächen an der Lentstraße befindet, zum vom früheren Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer angelegten inneren Grüngürtel gehört, sind jedoch bei einem Neubau die historisch gewachsenen strengen Bedingungen einer Verwertung in diesem Bereich einzuhalten. Nur wenn beide Alternativen für den Rat bezüglich Investitionssumme, Zuschussbedarf und den Besonderheiten des Grundstücks durch seine Lage im inneren Grüngürtel nicht realisierbar sind, wird einer Verlegung der Eisflächen und/oder der Freibades an einen anderen Standort zugestimmt.