Errichtung von Wohnhäusern zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien

17.12.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2649/2013 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 17. Dezember 2013 setzen lassen:

Der Beschluss wird wie folgt geändert:

1. Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Planung und Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 97, Flurstück: 273.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung damit, die von der Katholischen Kirche angebotene Kirchenimmobilie des leerstehenden Klarissenklosters an der Kalker Kapellenstraße zur Unterbringung von Flüchtlingen umzusetzen und ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das die Belange von Flüchtlingen und Anwohnern berücksichtigt. Gleichzeitig bedankt sich der Rat der Stadt Köln bei der Katholischen Kirche für dieses großzügige Angebot und für ihre Unterstützung.

3. Die Bebauung des städtischen Grundstücks Josef-Kallscheuer-Straße, 50999 Köln Sürth, (Gemarkung Rondorf Land, Flur: 17, Flurstück: 1270) wird vorerst zurückgestellt.

4. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die drei anderen Alternativgrundstücke dem Rat zu nennen und anhand einer Matrix die Kriterien für deren Bewertung dem Rat offenzulegen.

Begründung:

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln teilt die Meinung der Verwaltung, dass die Stadt Köln mit den bestehenden Unterbringungsressourcen nicht mehr in der Lage ist, ihrer auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes und des Flüchtlingsaufnahmegesetzes bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen nachzukommen.

Die von Oberbürgermeister Roters und der Verwaltung vorgeschlagenen städtischen Grundstücke Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth und Lachemer Weg in Longerich sind aus verschiedenen Gründen nicht zur Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften geeignet bzw. bedürfen einer tiefergehenden Überprüfung.

Die in der Beschlussvorlage angeführte Berücksichtigung der Belange des sozialen Umfelds wird bestritten. So befindet sich auf dem Lachemer Weg in direkter Nachbarschaft des geplanten Bauvorhabens das Städtische Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti, demnächst das Dirk-Bach-Haus sowie weitere soziale Einrichtungen. Die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in unmittelbarer Nähe dieser Institutionen birgt Probleme.

Für die geplante Bebauung der Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth ist zu vermuten, dass aufgrund der projektierten Bebauung eines Wohngebäudes mit drei Vollgeschossen und 19 Wohneinheiten mehr Personen untergebracht werden sollen, als dies im Konzept zur Unter-bringung und Betreuung von Flüchtlingen mit einer jeweiligen Unterbringungskapazität von 70 Plätzen vorgesehen ist. 

Gleichzeitig stellt die Katholische Kirche ein ehemaliges Kloster für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Obwohl Oberbürgermeister und Verwaltung jetzt offensichtlich ihre Zustimmung signalisiert haben, gibt es bisher keine offizielle Dankesbezeigung durch den Oberbürgermeister und seine Verwaltung für dieses großzügige Angebot. Darum sollte der Rat der Stadt Köln dieses Angebot stellvertretend annehmen und seinen Dank für diese Unterstützung durch die Katholische Kirche aussprechen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es daher umso erforderlicher, dass Oberbürgermeister Roters seine bisherige Haltung, die von der Liegenschaftsverwaltung für die angestrebte Bebauung benannten Grundstücke nicht zu benennen, aufgibt und den Rat der Stadt Köln ausführlich über die vorgeschlagenen Grundstücke informiert, damit der Rat der Stadt Köln seiner rechtlichen Verpflichtung, eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen, nachkommen kann.

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