Evaluation des von Sparkasse übernommenen Vermögens

13.10.2011 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 13.10.2011 setzen lassen.

Der Rat möge beschließen:

Spätestens alle fünf Jahre evaluiert die Beteiligungsverwaltung den Erwerb der von der Stadt Köln und ihrer Töchter im Zuge der EU-Auflagen von der Sparkasse übernommenen Vermögensgegenstände, inwieweit diese weiterhin im Eigentum der Stadt bzw. ihrer Töchter verbleiben müssen bzw. eine Veräußerung an Dritte z.B. aus wirtschaftlichen oder haushalterischen Gründen angesagt ist. Dem Finanzausschuss und dem Rat sind entsprechende Handlungsalternativen zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung: 

Die Stadt und ihre Töchter haben eine Übernahme zahlreicher Beteiligungen und Immobilien des Sparkassenkonzerns zugesagt, um der Sparkasse die Erfüllung der EU-Auflagen zu ermöglichen und mit einem schnellen Verkauf an Dritte nicht den Erlös unnötig zu schmälern. Es war als von einem „Parken“ die Rede und nicht von einer langfristigen Ausweitung des städtischer Beteiligungs- und Immobilienvermögens.

Dem Rat muss ein Prüfrecht spätestens nach Ablauf der genannten Frist eingeräumt werden, um dann nach den vorliegenden wirtschaftlichen Ergebnissen und unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Faktenlage eine fundierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob die Vermögensgegenstände im städtischen Portfolio verbleiben oder auf den Markt gebracht werden können. 

Eine bloße Entscheidung über den aktuellen Ankauf aus kreditfinanzierten Mitteln reicht bei der prognostizierten Situation der kommenden Haushaltsjahre nicht aus. Vielmehr muss die Stadt Köln mit ihren Töchtern im Hinblick auf eine stringente Haushaltskonsolidierung und eine in die Zukunft gerichtete Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger über zukünftige Handlungsoptionen verfügen können.

Begründung der Dringlichkeit:

erfolgt mündlich.

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