Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von FDP, CDU, GRÜNE und GUT

07.09.2020 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu erstellen:

- Die Förderung dient der Bezuschussung von Mieten und Betriebskosten, die für sozio-kulturelle Selbsthilfeprojekte und stadtweit wirkendes bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement genutzt werden.
- Die Zuschüsse sind subsidiär und somit der Höhe nach zu begrenzen.
- Das Förderprogramm mit den geltenden Förderkriterien wird zwecks Bewerbung um Fördermittel kommuniziert.
- Die von der Verwaltung geprüften Fördervorschläge werden dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Im Haushalt 2020/2021 wurde durch den beschlossenen politischen Veränderungsnachweis für eine solche Förderung Mittel unter dem Titel „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ für stadtweit agierende und nur im Stadtteil agierende sozio-kulturelle Träger und Bürgerbegegnungsstätten bereitgestellt. Das mit diesem Antrag beauftragte Förderprogramm bezieht sich auf Träger, die stadtweit agieren. Für im Stadtteil agierende Träger soll eine gesonderte Förderrichtlinie gelten. Die Verwaltung wird gebeten, die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. sicherzustellen.

Begründung:

Während sich in Köln ein vielfältiges bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement sowie sozio-kulturelle Projekte entwickeln, wird es zugleich infolge der Immobilien-Marktlage in einer wachsenden Stadt zunehmend schwieriger, dass nicht-kommerzielle Vereine und Initiativen dafür geeignete Räumlichkeiten zu für sie erschwinglichen Konditionen anmieten und bewirtschaften zu können.
Daher möchten die Antragsteller dieses Förderprogramm als subsidiäre Flankierung und Unterstützung etablieren und haben im Haushalt 2020/2021 dafür Mittel bereitgestellt. Die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. soll unter  Berücksichtigung der Haushaltslage sichergestellt werden und nicht verausgabte Mittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
Die Erfahrungen und die Wirkung dieses Programms sollen nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert und dem Fach- und Finanzausschuss dargelegt werden.

Begründung der Dringlichkeit:

Infolge der Covid-19-Pandenemie und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben sind für Vereine und Träger von selbstverwaltenden und nicht-kommerziellen Projekten deutliche Einnahmeverluste, z.B. durch den Ausfall von Veranstaltungen und Spenden, eingetreten. Daher besteht nun ein akuter Bedarf die Richtlinien für das beabsichtigte kommunale Förderprogramm und den darauf basierenden Förderaufruf mit hoher Priorität fertigzustellen und freizugeben, um das Überleben solcher Vereine zu sichern.

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