Gebührenfestsetzung bei Nutzung von Berufsschulen

25.01.2006 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Schule und Weiterbildung setzen lassen. Die Stadt Köln behandelt die Kammern bei der Gebührenfestsetzung für die Nutzung städtischer Berufsschulen unterschiedlich. Deshalb bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) von den Gebühren für die o.g. Nutzung freigestellt und aus welchen Gründen? 2. Inwieweit kann die Stadt Köln es rechtfertigen, dass z.B. die Steuerberaterkammer entgegen der IHK für die selbe Nutzung Gebühren zahlen muss? 3. Welche Kammern sind verpflichtet die o.g. Gebühr zu leisten und welche nicht?

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