Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern
04.03.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke betr. Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern in die Tagesordnung des Rates am 04.03.2008 aufnehmen lassen.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Der Rat weist die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Gremien (Gesellschafterversammlung/Aufsichtsrat) der städtischen Beteiligungsunternehmen an bzw. fordert diese auf, auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass zukünftig beim Abschluss von Neuverträgen bzw. bei der Verlängerungen von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, analog dem Verfahren zur Anwendung des Verpflichtungsgesetzes, eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Bezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht. Dies beinhaltet die Veröffentlichung der Bezüge im jeweiligen Geschäftsbericht. Die entsprechenden Informationen sind der Gesellschafterin Stadt Köln zur Veröffentlichung im jährlichen Beteiligungsbericht zur Verfügung zu stellen. Der Finanzausschuss ist über den Stand des Verfahrens regelmäßig zu informieren.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergütungen der Vorstände und Geschäftsführer der jeweiligen städtischen Beteiligungsunternehmen im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Köln offenzulegen, sobald eine repräsentative Anzahl von Einverständniserklärungen vorliegt. Maßstab für Form und Inhalt der Veröffentlichung sind die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Begründung:
Die kommunalen Beteiligungsunternehmen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird (§ 109 Abs. 1 GO NRW). Eine umfassende Kontrolle der Unternehmenstätigkeit bedarf einer weitgehenden Transparenz der Rahmenbedingungen und Abläufe.
Anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Vergütung von Unternehmensleitungen offenzulegen, ist eine Veröffentlichung der Vergütung von Führungskräften sonstiger kommunaler Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur im Rahmen der Erlaubnistatbestände des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig. Voraussetzung ist demnach eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Betroffenen.
Analog dem bereits bewährten Verfahren zur Abgabe von Erklärungen nach dem Verpflichtungsgesetz ist über die städtischen Vertreter in den Gesellschaftsgremien sowie die Verwaltung sicherzustellen, dass zukünftig bei Neuabschluss bzw. Verlängerung von Anstellungsverträgen der Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Beteiligungsunternehmen eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Bezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht und somit in den Geschäftsberichten der Unternehmen veröffentlicht wird.
Die Veröffentlichung der Bezüge soll über den jährlichen städtischen Beteiligungsbericht erfolgen. Um einen repräsentativen Vergleichsmaßstab zu ermöglichen und eine sachwidrige Fokussierung auf einzelne Bezugsgrößen zu vermeiden, soll eine Veröffentlichung der Bezüge erst erfolgen, wenn die Verwaltung über eine angemessene Menge von veröffentlichungsfähigen Daten verfügt.