Missbrauch bei Briefwahl

18.01.2005 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht setzen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.01.2005 mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl am 26.09.2004 festgestellt und aufgrunddessen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Eventuelle Unregelmäßigkeiten sind im Zusammenhang mit der Versendung der Briefwahlunterlagen an die Mitglieder des Deutsch-Griechischen Kulturzentrums in Porz aufgetreten. Das Deutsch-Griechische Kulturzentrum hat für seine 194 Mitglieder Briefwahlunterlagen an seine Adresse bestellt. Am Montag nach der Wahl hat sich ein Wähler, der Mitglied des Kulturzentrums ist, beim Wahlamt beschwert, da ihm in seinem Porzer Wahllokal die Stimmabgabe verweigert worden war mit dem Hinweis, er habe bereits per Brief gewählt. Die FDP-Fraktion hat deshalb folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2004 gesammelt an Vereine, Einrichtungen und Organisationen versandt und um welche Vereine, Einrichtungen und Organisationen handelt es sich? 2. Wie war die Praxis der Sammelverschickung von Briefwahlunterlagen bei vergangenen Wahlen? 3. Dem Artikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 08.01.2005 („Staatsanwaltschaft muss wegen Wahlbetrug ermitteln“) war zu entnehmen, dass Briefwahlunterlagen nicht zwingend an die Meldeadresse des Antragstellers geschickt werden müssen. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies? 4. Wie sind grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen und untergesetzlichen Vorschriften für die Durchführung der Briefwahl? 5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es künftig zu Missbrauchsfällen - wie offenbar im Fall Porz geschehen – nicht mehr kommen kann?

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