Nachmittagsbetreuungs- und Ganztagsschulplätze
07.05.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP haben der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis 16.00 Uhr und den Ausbau weiterer Ganztagsschulplätze zu erarbeiten. Dies hat unter Mitwirkung der Bereiche Schule, Jugend und Sport zu geschehen und hat zum Ziel, eine systematische Kooperation in Köln sicherzustellen. Es soll zunächst festgestellt werden 1. welche Möglichkeiten/Ressourcen der Schule, der Jugendhilfe und dem Sport zur Betreuung/Bildung zur Verfügung stehen, 2. in welchen Bereichen eine systematische und koordinierte Zusammenarbeit möglich ist, 3. ob die Einrichtung oder der Ausbau einer Koordinierungsstelle erforderlich ist, 4. durch eine repräsentative Umfrage, welche konkreten Bedürfnisse Eltern und Kinder in bezug auf Nachmittagsbetreuung haben. Begründung: Jugendhilfe, Sport und Schule haben bisher ihren jeweiligen Auftrag eigenständig und weitgehend unabhängig voneinander wahrgenommen. Sie haben ihre eigene Identität, auch wenn sie in den Bereichen „Bildung, Erziehung und Begleitung/Betreuung“ agieren. Die sinnvolle Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft und keiner der o. g. Bereiche wird diese Aufgabe umfassend alleine schultern können. Die Suche nach Antworten auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die sozialen Lebensbedingungen junger Menschen erfordern eine neue Verhältnismäßigkeit von allen, die Betreuung und Bildung Jugendlicher gewährleisten wollen. Die jeweiligen rechtlichen Grundlagen und strukturellen Zuordnungen sind sehr unterschiedlich. In Anerkennung und unter Einbeziehung dieser Unterschiedlichkeiten im jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrag und demzufolge auch der jeweiligen Identität ist nun mehr als bisher nach konkreten Kooperationsformen zu suchen. Ziel muss sein, die tradierte Trennung der Bereiche aufzubrechen, gleichwohl aber die unterschiedlichen Kompetenzen von Schule, Sport und Jugendhilfe zu nutzen. Eine unmittelbare Zuordnung bestimmter Altersklassen zu Jugend, Sport oder Schule macht wenig Sinn. Vielmehr sollten insbesondere Schule und Jugend nach gemeinsamer Beratung auf beiden Verwaltungsebenen – unter intensiver Beteiligung freier Träger – Konzepte zur systematischen Kooperation entwickeln. Sie sollten sowohl die vorhandenen Ressourcen als auch die Entwicklungserfordernisse offen benennen. Dabei sollten sie auch finanzielle Notwendigkeiten beziffern. Es gibt bereits eine Fülle von Handlungsansätzen, die von Eltern und Kinder genutzt werden. Wichtig für eine systematische und konzeptionelle Vorgehensweise ist jedoch die Feststellung des konkreten Bedarfs vor Ort. Hier ist auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern einzugehen. Nur eine konkrete Feststellung der Wünsche und Vorstellungen schafft für die „Anbieter“ von Betreuung die Möglichkeit, ihre Ressourcen zielgenau einzusetzen. Je nach familiärer Lebenssituation werden die Betreuungswünsche und -notwendigkeiten unterschiedlich gesehen werden. Hier ist eine kleinräumige Vorgehensweise hilfreich.