Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln

30.01.2014 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 4132/2013 auf die Tagesordnung des Ausschusses Umwelt und Grün am 30.01.2014 setzen zu lassen.


Der Ausschuss möge beschließen:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Neuberechnung der Gebühren auf Basis der nachhaltig für Bestattungen notwendigen Flächen gemäß aktuellem Friedhofszielplan.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verkürzung der Liegezeiten entsprechend des im Umland Möglichen zu prüfen, z. B. 15 Jahre für UrnenWahlgrabstätten in Brühl.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den aktuellen Friedhofszielplan vor dem Hintergrund des Trends zur Urne zu überarbeiten.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob und welche Finanzierungsmodelle für die Grabnutzungsrechte möglich sind. Insbesondere soll es den Kölner Bürgerinnen und Bürger als Hinterbliebene ermöglicht werden, die Grabnutzungsrechte jährlich pro Belegungsjahr der Grabstelle zu zahlen und nicht vorab für die komplette Liegezeit.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Vergabe von Grabstellen eine hochwertige, konzentrierte und effiziente Pflege prioritär zu berücksichtigen.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die jetzige Organisationsform des Friedhofsmanagement optimal für die zukünftigen Herausforderungen ist.

Begründung:

Die steigenden Gebühren für die Beerdigung werden immer mehr zu einer sozialen Belastung. Dieses Jahr sind es über 7% - bei unter 3% Inflationsrate und noch geringer steigenden Nettoeinkünften. Hinterbliebene haben immer weniger die Freiheit für eine individuell würdige Beerdigung. Viele können die Kosten vor allem nicht auf einmal aufbringen.

Der Verwaltung ist seit dem Friedhofszielplan 2008 bekannt, dass sie viel größere Flächen pflegt und über die Gebühren abrechnet als in Köln wirklich langfristig für Beerdigungen benötigt werden. Friedhöfe als Orte der Ruhe für Mensch und Natur sind unbedingt notwendig. Es wird zu diskutieren sein, ob dies zu 86% von den trauernden Hinterbliebenen und nur zu 14% von der Allgemeinheit bezahlt werden soll, wenn weniger als 50% der Fläche für Beerdigungen gebraucht werden. Dies erscheint ungerecht. Und es führt zu erheblich höheren Beerdigungskosten im Vergleich zum Umland. Dies führt mittlerweile zu einem „Beerdigungstourismus“ ins günstigere Umland.

So sollte man es den Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen in Köln beerdigen lassen, zumindest einfacher machen, die Kosten zu tragen. Die Bezahlung in monatlichen oder jährlichen Raten würde den Kölner Bürgerinnen und Bürgern eine erhebliche Entlastung bringen: 7 Euro im Monat über 25 Jahre sind für viele Menschen einfacher zu tragen als 2000 Euro auf einmal. 

Auch bei Themen, die so tabu erscheinen wie Friedhöfe, sind technische und finanzielle Kreativität gefragt, um für die Menschen das Leben - gerade in so einer Situation - so einfach wie möglich zu machen.

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