Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Stadtteilen

24.11.2011 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „1. ordnungsbehördliche Verordnung für das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen“ (TOP 6.3.4) auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.11.2011 setzen lassen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
„Der Rat beschließt, gemäß § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW), 3 verkaufsoffene Sonntage je Stadtteil für das Kalenderjahr 2012 freigeben zu dürfen. Die Gesamtzahl aller freizugebenden Sonntage in den Stadtteilen beträgt 24. Es bleibt folglich auch für das gesamte Jahr 2012 bei der aktuellen Regelung.“

Begründung:
Die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind eine etablierte Institution für die Kölnerinnen und Kölner und die Bürgerinnen und Bürger aus dem Umland, die für die zahlreichen Events oder einen Einkaufsbummel in unsere Domstadt kommen. Die Bürgerinnen und Bürger als auch der Einzelhandel profitieren davon und eine Abschaffung oder Beschränkungen würden zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen. Eine Reduktion auf 3 verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet und dies wiederum beschränkt auf das 1. Jahresdrittel, setzt ein falsches Signal.

Ein Beschluss des Landes NRW zu einer Novellierung des LÖG steht aktuell noch aus und ist auch noch nicht absehbar. Doch unter dem Deckmantel der „Planungssicherheit“, beraubt die Stadt sich bereits heute ihrer Optionen. Sollte die Beschlussvorlage angenommen werden, würde sich eine erneute Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Rest des Jahres als schwierig, wenn nicht gar als unmöglich gestalten.

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