Plakatierung der Parteien zur Landtagswahl

22.02.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 07.03.2005 setzen lassen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorgehensweise bezüglich der Plakatierung zur Landtagswahl 2005 dahingehend zu ändern, dass die Plakatierung im Stadtgebiet ab dem Zeitpunkt von 4 Wochen plus ein Wochenende vor der Wahl zugelassen wird. Damit wäre eine Plakatierung zur Landtagswahl ab Samstag, dem 23.04.2005, 0 Uhr, zulässig. Begründung: Bei den Wahlen im vergangenen Jahr, insbesondere bei der Europawahl, war die Plakatierung jeweils 6 Wochen vor der Wahl zugelassen. Es war jedoch erst jeweils ab montags, 0 Uhr, offiziell zulässig, Plakatierungen im Stadtgebiet vorzunehmen. Da die Parteien nahezu ausnahmslos auf ehrenamtliche Helfer angewiesen sind, haben die Parteien teilweise bereits – entgegen den Vorgaben der Verwaltung – am Wochenende vor dem offiziellen Beginn mit dem Aufstellen der Plakate begonnen, was zu Beschwerden bis hin zu ordnungsbehördlichen Verfahren geführt hat. Um dies künftig zu vermeiden, sollte es erlaubt sein, bereits am Wochenende, also in der Nacht von Freitag auf Samstag, mit dem Plakatieren zu beginnen. Darüber hinaus macht insgesamt eine Beschränkung des Zeitraums, während dem im Stadtgebiet Plakate zur Wahl aufgestellt werden dürfen, aus verschiedenen Gründen auf 4 Wochen Sinn, vor allem, um die zwangsläufigen Beeinträchtigungen im Stadtbild zeitlich zu begrenzen. Der beantragten Vorgehensweise stehen die Rahmenvorgaben des Innenministers im Übrigen nicht entgegen. Nach dem aktuell gültigen Erlass wäre eine Plakatierung sogar bis zu 3 Monate vor der Wahl möglich.

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