Prüfung auf Errichtung eines Biomassekraftwerkes

15.12.2005 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. Dezember 2005 setzen lassen, der anschließend so beschlossen wurde.  Der Anfall von tierischen Cofermenten in Köln und Region soll von der Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen EU-Hygieneverordnung abgeschätzt und die Nutzung von tierischen Cofermenten sowie tierischen und pflanzlichen Altölen und -fetten je nach Ergebnis berücksichtigt werden.  Wenn die Prüfung keine landwirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gär-Rückstandes auf Basis kommunaler Biotonnen ergeben sollte, sollte die Mitvergärung von Abfällen („waste-to-energy“) geprüft werden.  Unternehmen im städtischen Besitz, die am CO2-Emissionshandel teilnehmen, sollten an der Prüfung beteiligt werden.  Die Prüfung sollte auch die Verlagerung in Nachbarkreise oder Aufgabe der Kompostierung zugunsten der energetischen Nutzung der Biomasse umfassen. Begründung: Über die Vorstellungen der DS 1696/005 hinaus stellen sich der Entsorgungswirtschaft in Köln zusätzliche Herausforderungen, die besonders gut im Rahmen dieses Prüfauftrages bearbeitet werden können. Dies sind  die ökologisch und ökonomisch optimale Nutzung nicht nur pflanzlicher sondern auch tierischer Abfälle  die Optimierung des Verhältnisses von Strom- zu Wärmeenergie nach den Vorgaben der Kunden  die Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Entsorgungsverbundes der AVG und ihrer Tochterunternehmen speziell am Standort Niehl bezüglich Kapazität, Brennwert, Energiekosten und –verkauf mit dem Ziel, weiterhin besonders erfolgreich im Europäischen Entsorgungsmarkt anbieten zu können.  speziell die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Kompost-Verwertung Köln (KVK). Die VDI-Nachrichten vom 3.12.2005 berichten, in Deutschland seien heute bereits Biomasse-Kraftwerke mit einer Leistung von ca. 650 MW errichtet worden. Diese Kraftwerke erhielten zur Zeit im Durchschnitt eine Förderung von ca. 0,16 EUR/kWh, davon 0,08 EUR/kg für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Während heute aufgrund der Förderrichtlinien die Nutzung von tierischen Cofermenten in landwirtschaftlichen Biomassekraftwerken zugunsten nachwachsender Rohstoffe zurückgingen, sei aufgrund der kommenden EU-Hygieneverordnung mit steigendem Aufkommen an tierischen Abfällen zu rechnen, die nicht mehr zu Viehfutter verarbeitet werden dürfen und zu einer Herausforderung der Entsorgungswirtschaft würden. Der Antragsteller von DS1696/005 denkt in Richtung einer Biogas-Gewinnung, wie es auch in einem Antrag der FDP-Fraktion vom 31. Januar 2005 für die Nutzung der Biomasse bei 67 vorgeschlagen wurde. Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der FDP zum Wirkungsgrad der RMVA zeigte die Grenzen der Wärmenutzung aus Abfall auf. Hier sind entweder ein neues Fernwärmekonzept oder bevorzugt die Nutzung der im Klärwerk Rodenkirchen erprobten innovativen Brennstoffzellentechnologie im Rahmen des Biomassekraftwerkes zu prüfen. Unter dem Druck steigender Erdgaspreise muss auch die Nutzung von Biogas als Stützgas in der RMVA betrachtet werden. Bei 24-40 EUR/to CO2 müssen Lizenzen aus dem CO2-Emissionshandel ein Teil eines Investitionskonzeptes geprüft werden. Sollte die zu erwartende Qualität des Gär-Rückstandes eine landwirtschaftliche Nutzung nicht erlauben, müsste auch dieser Rückstand thermisch verwertet werden. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste geprüft werden, ob die Vergärungsanlage auch Siedlungsabfälle (nach Abtrennung der Wertstoffe) verarbeiten sollte und als Vorschaltanlage die Kapazität der Kölner RMVA erhöhen kann. Diese Kapazitätserhöhung kann sich – abhängig von den anfallenden zusätzlichen Abschreibungen – sehr positiv für die Entwicklung der Gebühren für die Müllentsorgung auswirken. Die Möglichkeiten von „waste-to-energy“-Technologien werden vom 7.-8.12.2005 in Bremen diskutiert (s. Anfrage der FDP-Fraktion im AUG vom 6.12.2005). Kompost steht in der Landwirtschaft im Wettbewerb mit Klärschlamm, der aufgrund des höheren Phosphatgehaltes Wettbewerbsvorteile gegenüber Kompost hat. Kompost hat daher zwar im kleinen Marktsegment „Gartenbau“ Vorteile und treue Kunden – in der breiten landwirtschaftlichen Nutzung ist es nicht möglich, mit Kompost Deckungsbeiträge zu erzielen. Es gibt nach Angabe des Landesumweltamtes ca. 100 Kompost-Anbieter in Nordrhein-Westfalen. Davon befinden sich einige im engeren Umkreis von Köln, mit denen eine Kooperation zu prüfen lohnenswert erscheint, wenn man dadurch den Standort Niehl optimieren kann. Die Kompostverwertung Köln ist aufgrund ihrer exorbitanten spezifischen Kosten – bei gültigen Verträgen bis 2008 - eine Herausforderung für die Optimierung dieses Standorts.

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