Qualitätsoffensive im Taxigewerbe in deutschen Städten

26.03.2011 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Beschluss des Kreisparteitages vom 26.03.2011

Während der überwiegende Teil des Taxigewerbes gerade in ländlichen und kleinstädtischen Strukturen mit engen und persönlichen Kundenkontakten seinen Kunden gute Dienstleistungen bietet, ist in der Anonymität größere Städte eine gewissen „Bandbreite“ in der Qualität zu beobachten.

Qualitativ minderwertige Dienstleistungen führten jedoch zu einem Imageschaden, der das ganze Taxigewerbe schädigt. Gerade in den größeren Städten muss das Taxigewerbe seit 20 Jahren stagnierende bzw. fallende Fahrgastzahlen verkraften und um jeden Kunden kämpfen. Gleichzeitig stiegen in den letzten Jahren in den größeren Städten die Beschwerden über unfreundlichen Fahrer, Ortsunkenntnis, fehlende deutsche Sprachkompetenz sowie ungepflegte Wagen und Fahrer. 

Das Taxigewerbe befindet sich in den großen Städten darum in einer wirtschaftlichen Misere, welche bisher nur mit steigenden Taxipreisen aufgefangen wurde. Gewerbe aber auch die Kommunen haben erkannt, dass damit ein großes Fahrgastpotential verspielt wird und auch die Städte einen Imageschaden erleiden.

Die gesetzlichen Bestimmungen stellen bisher relativ geringe Anforderungen an den Bewerber um eine Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung. Im Rahmen der Qualitätssicherung stehen bisher allein repressive Maßnahmen (Ordnungswidrigkeiten, Abmahnung, Erziehung der Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung) im Vordergrund. Doch diese Vorraussetzungen zum Erhalt einer Taxikonzession bzw. einer Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung in einem Taxi geben weder dem Taxigewerbe noch den Städten eine Möglichkeit, die Dienstleistungsqualität zu erhöhen.

Zudem wurde die Einführung von Fahrausweisen durch örtliche Satzungen mit dem Ziel, eine gewisse Transparenz zu schaffen, durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.04.2008 für rechtswidrig erklärt, da die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung liege. Der Einführung der sichtbaren Fahrerausweise in einer Stadt lag eine Häufung von Übergriffen des Fahrpersonals auf weibliche Fahrgäste zugrunde. Ferne hätte die jederzeitige Möglichkeit der Identifizierung des Fahrpersonals sicherlich eine abschreckende Wirkung für den Bereich der Schwarzarbeit bedeutet. 

Darum bedarf es einer Novellierung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und des Personenbeforderungsgesetzes. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt. Darum ist die FDP-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, folgende Novellierungen in den Deutschen Bundestag für eine Qualitätsoffensive im Taxigewerbe in deutschen Städten ab 50.000 Einwohner einzubringen:

1. An die Vorbildung von Taxifahrern sollen höhere Anforderungen gestellt werden. Konkret wird die Einführung eines bedingten Qualifizierungsnachweises vorgeschlagen, der an die Grundqualifikation für das Fahrpersonal in Bus- und Güterkraftverkehr (Abschlussprüfung durch die IHK) angelehnt ist. Dies würde bedeuten, dass neben der schon gesetzlich bestehenden Ortskundeprüfung die aus der Berufskraftfahrerqualifikation erwachsenden Verpflichtungen (Dienstleistungsschulung, rationales Fahrverhalten, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Rechtskenntnisse, deutsche Sprachkenntnisse) analog auf das Taxigewerbe angewandt werden. Darüber hinaus wären regelmäßige Weiterbildungen gewährleistet. Gegebenfalls sollte eine Überprüfung der Qualifizierungsprüfungen auf die Fachverbände des Taxengewerbes geprüft werden.

2. Bei erheblichen Verstößen gegen die taxispezifischen Pflichten sollten Taxifahrer unmittelbar zu speziellen Nachschulungsmaßnahmen verpflichtet werden können und für den Fall der Zuwiderhandlung Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung vorgesehen werden.

3. Die Einführung einer für den Fahrgast sichtbar angebrachten Ausweispflicht für das Fahrpersonal in Taxen durch das Bundesverkehrsministerium.

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