Raumtemperaturen

13.04.2005 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 18. April 2005 setzen lassen: Aus der Mitteilung „Justierung der Thermostatventile in Verwaltungsgebäuden“ der Gebäudewirtschaft an die Kollegen in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Köln geht hervor, dass die Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft gemäß städtischer Richtlinien die Temperaturen für Nebenräume, wie z.B. Toiletten, auf 15° C reduzieren wollen. Die Arbeitsstättenverordnung § 6 Raumtemperaturen allerdings sieht vor, dass, so Absatz 3, in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen mindestens eine Raumtemperatur von 21° C erreichbar sein muss. Die FDP-Fraktion hat deshalb folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1. Ist die Gebäudewirtschaft bestrebt, eine städtische Richtlinie umzusetzen, die der Arbeitsstättenverordnung § 6 Raumtemperatur zuwiderläuft? 2. Ist der Gebäudewirtschaft der Gebrauch elektrischer Heizlüfter in Dienstzimmern bekannt, die den gewünschten Effekt der Energieeinsparung wieder vollends aufheben? 3. Welche Alternativen zur Energieeinsparung sind anstelle dieser gesundheitsbedenklichen Temperaturen auf den Toiletten in städtischen Gebäuden denkbar?

Feedback geben