Seveso-2-Richtlinie und Stadtentwicklung

31.08.2015 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün zu setzen.

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Stadt Köln beauftragt eine Studie zur Überprüfung der Auswirkungen der sogenannten Seveso-2-Richtlinie der Europäischen Union auf mögliche Optionen der Kölner Stadtentwicklung. Dabei soll der gleiche konzeptionelle Ansatz wie bei die Stadt Leverkusen verfolgt werden.

Begründung:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung – Rechtssache C 53/10 – am 15. September 2011 festgestellt, dass alle Städte und Gemeinden bei Bauanträgen zu prüfen haben, ob sich das Ansiedlungsvorhaben möglicherweise in einem kritischen Abstand zu Industrie- oder Gewerbebetrieben befindet, in denen in großen Mengen gefährliche Stoffe vorhanden sind. Auch im sogenannten unbeplanten Innenbereich gem. § 34 des Baugesetzbuches würden die Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 der SEVESO-II-Richtlinie wirken.

Zur Vermeidung einer Vielzahl von ggf. notwendigen gutachterlichen Einzelfallprüfungen (s. OVG Münster Beschluss vom 21.02.2012 – 2 B 15/12) hat die Stadt Leverkusen in Folge dieser Entscheidung den TÜV Rheinland beauftragt, die Auswirkungen auf die Stadt zu untersuchen. Das Ergebnis wurde am 13.03.2015 vorgestellt und wurde im Rat der Stadt Leverkusen am 23.03. 2015 beraten (http://www.leverkusen.com/presse/db/presse.php?view=00031486).

Es ergab sich, dass die für die Planung zu berücksichtigenden „angemessenen“ Abstände die pauschalen „Achtungsabstände“ meist deutlich unterschreiten. Ein Zonenkonzept soll Leitlinien für die Planung und Rechtssicherheit geben. Hierüber hat die Verwaltung der Stadt Köln am 05.06.2015 in der Drucksache 1096/2015 positiv berichtet.

Der Wunsch von immer mehr Menschen, in Köln zu leben, verlangt eine aktive Stadtentwicklungs- und Umweltpolitik. Die sogenannte Seveso-2-Richtlinie der europäischen Union hat Einfluss auf die Verfügbarkeit von Flächen zur Stadtentwicklung von Köln und die Entwicklungschancen von Kölner Unternehmen. Die Betroffenheit könnte von Fall zu Fall untersucht werden. Die Verwaltung hat in dieser Drucksache auch die mögliche Betroffenheit der Bevölkerung der Stadt Köln dargestellt.

Der von der Stadt Leverkusen verfolgte Ansatz ist insbesondere für die ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker von Bedeutung, die in Bezirksvertretungen und Rat die Aufgabe haben, an der Stadtentwicklung und Umweltpolitik mitzuwirken.

Wenn verschiedene konzeptionelle Ansätze bei benachbarten Gebietskörperschaften angewandt würden, dann führte das zu Verunsicherung. Von daher sollte - bei allen Unterschieden zwischen Köln und Leverkusen - der gleiche konzeptionelle Ansatz gewählt werden.

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