Sicherstellung der Erreichbarkeit von Einsatzorten

28.11.2012 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnungen der kommenden Sitzungen des Verkehrsausschusses und des Gesundheitsschusses setzen zu lassen.

Die Feuerwache 1 hat ein durch die zentrale Lage bedingtes, sehr hohes Einsatzaufkommen. Das erklärt auch, warum diese Feuerwache als einzige Kölner Feuerwache zwei Löschgruppenfahrzeuge und am Wochenende sogar 6 Rettungswagen vorhält. Außerdem ist bei der Wache 1 die Tauchergruppe, die Atemschutzwerkstatt, das Medikamentenlager und der leitende Notarzt stationiert, so dass dort jeden Tag mehrh als 20 Personen pro Wachabteilung plus Werkstätten im Dienst sind.

Durch den Umbau der Nord-Süd-Fahrt zwischen Oper und WDR wird es weniger Fahrspuren geben. Stattdessen sollen eine breite Mittelallee mit Bäumen, breiteren Gehwegen und ein Fahrradweg entstehen. In Höhe Glockengasse wird es nur noch einen Linksabbieger geben, die zweispurige Wende an der Breite Straße entfällt ganz und damit wird die schon heute hoch frequentierte Nord-Süd-Fahrt zur Staufalle!

Die am 30.10.2012 vom Verkehrsauschuss beschlossene Verbreiterung der Nebenanlagen in der Tunisstraße im Abschnitt von Streitzeuggasse bis Breite Straße lässt befürchten, dass die Rettungswege zu Spitzenzeiten unpassierbar werden. Damit ist die Sicherheit der Kölnerinnen und Kölner gefährdet, besonders im nördlichen Bereich des Zentrums bzw. stadtweit bei Spezialeinsätzen, die die Tauchergruppe, die Atemschutzwerkstatt, das Medikamentenlager und den leitenden Notarzt betreffen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 

Inwieweit ist der Bedarf der Rettungswache 1 bei ihren Einsätzen in die Microsimulation zur Umgestaltung der Nord-Süd-Fahrt berücksichtigt worden?

2. Inwieweit wurde die Feuerwehr Köln in die Prüfung mit einbezogen? 

3. Inwiefern ist sichergestellt, dass auch bei hohem Verkehrsaufkommen auf der Nord-Süd-Fahrt in nördlicher Richtung die Einsatzfahrzeuge die gesetzlichen Vorgaben zum Erreichen des Einsatzortes eingehalten werden können?

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