Sicherung des Naturschutzgebietes „Wahner Heide“
16.05.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Rat hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: Die Umweltverwaltung wird beauftragt, 1. zu prüfen, ob das Heide-Management durch eine zu gründende „Stiftung Wahner Heide“ als Träger aller Heide-Aktivitäten übernommen und effektiv erledigt werden könnte. Neben den Gebietskörperschaften und dem Bund als Eigentümer könnten als weitere Partner das Land, die GEW als zukünftige Betreiberin des WW Leidenhausen und die FKB in Frage kommen. Als Alternative ist die Einrichtung eines Naturparkes und/oder Zweckverbandes gegenüberzustellen. In die Prüfung ist einzubeziehen, ob eine gemeinsame Verwaltung der Wahner Heide mit dem angrenzenden und ebenfalls grenzüberschreitenden Landesforst Königsforst sinnvoll und umsetzbar ist. 2. zu prüfen, ob auf dem Gelände der jetzigen Kaserne Altenrath das „Heide-Management“ einschließlich Info-Zentrum und zentralen Parkplätzen für Heide-Besucher etabliert werden könnte. 3. in Abstimmung mit der Bezirksregierung, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis die Wahner Heide durch ordnungsbehördliche Verordnungen oder einstweilige Sicherstellungen kurzfristig als Naturschutzgebiet in seinem Bestand zu schützen. 4. wegen der besonderen Bedeutung und Dringlichkeit dem Fachausschuss den jeweils neuesten Sachstand unaufgefordert zu jeder Sitzung zu berichten. Begründung: Die Fraktionen im Rat sind der Auffassung, dass zur langfristigen Erhaltung des Naturraumes Wahner Heide in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften schnellstmöglich ein qualifiziertes und effizientes Management geschaffen werden muss, welches die sich aus dem bevorstehenden Truppenabzug ergebenden Fragestellungen und Aufgaben kurzfristig abarbeiten kann. Des weiteren ist sicherzustellen, dass für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans Wahner Heide die für den Schutz der Heide erforderlichen Ge- und Verbote auf ordnungsbehördlichem Wege umgesetzt werden. Angesichts der Vielzahl für die Wahner Heide zuständiger Dienststellen und Gebietskörperschaften steht zu befürchten, dass die erforderlichen besucherlenkenden Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. Bereits jetzt ist feststellbar, dass Heidebesucher die aus dem Truppenstatut herrührenden Betretungsverbote außerhalb der zugelassenen Wege nicht mehr befolgen. Hier ist dringend Aufklärungsarbeit geboten, die kaum mit dem bei den Landschaftsbehörden vorhandenen Personal zu bewältigen sein dürfte. Als Alternative bietet sich die Gründung einer Einrichtung an, in welche seitens des Bundes das Eigentum an den Heideflächen eingebracht werden könnte. Diese Einrichtung könnte alle in der Heide anfallenden Aufgaben der Umsetzung, Koordinierung und Planung übernehmen - sofern nicht bereits durch die FKB-Kompensationsmaßnahmen abgedeckt - und gegebenenfalls auch Träger einer Biologischen Station für die Pflege und Entwicklung der Heide werden. Da das Staatliche Forstamt Königsforst nicht nur als Untere Forstbehörde in allen Angelegenheiten der Heide unmittelbar beteiligt ist, sondern als Landesforstverwaltung auch für das angrenzende FFH- und Naturschutzgebiet Königsforst zuständig ist, könnte eine gemeinsame Verwaltung des Gebietes einen hohen Effektivitätszuwachs bedeuten. Die zentral in der Heide gelegenen Flächen der Kaserne Altenrath sollten soweit möglich für Naturschutzzwecke genutzt werden. Hierdurch könnte u.U. auch ein kostenintensiver Abriss unterbleiben und somit Steuergelder eingespart werden.