Sonntagsverkaufsverbot in Mülheim

02.01.2006 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Veranstaltungsservice Otto Becker hatte per Schreiben am 9. und 24. Juni 2005 beim Amt für öffentliche Ordnung einen verkaufsoffenen Sonntag für die Veranstaltung "Markt der Möglichkeiten" in Mülheim, Frankfurter Straße, beantragt. Da der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub war, blieb der Antrag jedoch unbearbeitet. Erst in einem Schreiben vom 8. November teilte das Amt für öffentliche Ordnung mit, dass das Offenhalten von Ladengeschäften an Sonntagen nur zulässig sei, wenn vom Rat der Stadt Köln eine beschlossene Rechtsverordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz vorliege. Die Ablehnung der Sonderöffnung wurde damit begründet, dass weder ein solcher Ratsbeschluss vorlag noch ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Da dies aber am 9. und 24. Juni 2005 durch die Projektleiterin geschehen ist, tauchen erhebliche Zweifel an der Arbeitsweise des Amtes für öffentliche Ordnung auf. Den beteiligten Einzelhändlern ist durch den Ausfall der Sonderöffnung ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Planungs-, Logistik- und Werbekosten entstanden. Die FDP-Fraktion hat daher folgende Anfrage auf die kommende Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses setzen lassen: 1. Wie stellt die Verwaltung den Sachverhalt dar und welche Art von Versäumnis liegt in diesem Fall vor? 2. Beabsichtigt das Amt für öffentliche Ordnung weiterhin bei Urlaub eines zuständigen Sachbearbeiters Anträge verspätet zu bearbeiten?

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