Unterbringung von Flüchtlingen

01.03.2011 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.03.2011 aufnehmen lassen: 

Beschluss:

Der Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt ersetzt:

Nach neuesten Zahlen besteht in Köln ein Defizit an Wohnraum für 450 Flüchtlinge.
Da eine Reduzierung dieses Bedarfs nicht absehbar ist, müssen diese fehlenden Plätze zusätzlich geschaffen werden. Dabei ist es weiterhin das Ziel, Sammelunterkünfte zu reduzieren und die verbleibenden einem hiesigen Standard für Wohnraum anzupassen. Eine Unterbringung in Hotels und Container ist unerwünscht. Sie muss jedoch bis zur schnellstmöglichen Abschaffung geduldet werden.

Daher beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen weiter zu entwickeln und den entsprechenden Gremien bis zur Sommerpause 2011 vorzulegen. 

Hierfür werden folgende Schwerpunkte gesetzt: 

1. Nach Erledigung der sanitären Sofortmaßnahmen in den am schlimmsten betroffenen Heimen müssen alle Standorte unter dem Gesichtspunkt einer sinnvollen und vertretbaren Sanierung unter Berücksichtigung von Mindest-Standards überprüft werden. Weitere Reparaturen sind vorzunehmen. 
Bei Reinigung, Pflege und Instandhaltung muss neben einem zuverlässigen professionellen Einsatz verstärkt auf freiwillige Bewohnerselbsthilfe gesetzt werden. Die Entwicklung eines „Bonus-Modells“ wird begrüßt.

2. Das Auszugsmanagement wird in Bezug auf Wohnungssuche und Betreuungs- und Begleitungskonzept intensiviert, damit möglichst viele Familien in normale Wohnungen wechseln können. An dem vom Rat beschlossenen dreistufigen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge wird ausdrücklich festgehalten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich begrüßt, dass der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen derzeit Bausteine für ein solches Auszugsmanagement entwickelt.

3. Als Ersatz für abzureißende marode Heime muss Wohnraum angemietet werden und nötigenfalls neuer Wohnraum, z.B. als Sozialer Wohnungsbau oder kostengünstige Systembauten mit hohem Qualitätsstandard, möglichst auf städtischen Flächen errichtet werden.

4. Das Umbauprogramm der städtischen Sozialhäuser, die abgerissen und durch öffentlich geförderten ansprechenden Mietwohnungsbau ersetzt werden, muss mit der geplanten Intensität umgesetzt werden.

Begründung:

Folgt mündlich

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