Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Raums aus einer Hand

28.03.2017 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die unten genannten Fraktionen haben gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 04.04.2016 aufzunehmen:

Die betriebliche Unterhaltung und Pflege öffentlicher Räume in Köln ist durch eine hohe Diversifikation geprägt. Abhängig vom jeweiligen Ort oder auch nur mit Blick auf die jeweilige Aufgabe sind ganz unterschiedliche städtische Dienststellen oder Dienstleister zuständig.
Viele Akteure bedeuten auch eine Vielzahl an Schnittstellen für die Abstimmung der einzelnen Tätigkeiten und die Gefahr von Steuerungs- und Informationsverlusten. Zudem fehlt den Kölner Bürgerinnen und Bürgern ein einheitlicher Ansprechpartner für ihre Bedürfnisse. Die Pflege der Grünflächen liegt in der Hand des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, während die Mülleimer von den Abfallwirtschaftsbetrieben geleert werden. Noch komplizierter stellt sich die Lage bei einem ersten Blick auf den öffentlichen Straßenraum, z. B. einen Abschnitt einer Kölner Fußgängerzone, dar: Straßenreinigung und das Leeren der Abfallbehälter ist Sache der Abfallwirtschaftsbetriebe, die Pflege von Straßenbäumen erfolgt durch das Grünflächenamt, Genehmigung und Überwachung baulicher Einrichtungen ist Sache des Bauordnungsamtes. Um die Beleuchtung kümmert sich die Rheinenergie, Fahrradständer und verbogene Poller sind Sache des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik, Litfaßsäulen fallen jedoch in die Zuständigkeit des Bauverwaltungsamtes und Ansprechpartner bei illegalen Graffiti ist die KASA Köln. Auch das Thema Winterdienst trifft je nach Qualifizierung des Ortes Anliegende, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, die Kölner Verkehrsbetriebe, die Deutsche Bahn oder den landeseigenen Betrieb Straßen NRW.
Offensichtlich ist eine Vielzahl von Fachämtern im Verbund mit diversen Dienstleistern zur
Pflege des öffentlichen Raums aktiv. Eine bedarfsgerechte Bemessung und Steuerung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ist so kaum möglich. Oftmals werden
gleiche Vorgänge durch unterschiedliche Fachämter geprüft, was wiederum zu langen Bearbeitungszeiten innerhalb der Verwaltung und intransparentem Handeln gegenüber den KölnerBürgerinnen und Bürgern führt.

Vor dem geschilderten Hintergrund bitten die o. g. Fraktionen um die Beantwortung
folgender Fragen:

1. Wie sehen die aktuellen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten zur Wahrnehmung
der betrieblichen Unterhaltung (z. B. Pflege, Reinigung, Winterdienst, bauliche
Unterhaltung, Verkehrssicherung) im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze,
Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze usw.) aus? Die Beantwortung soll in geeigneter
Form (z. B. tabellarisch) erfolgen und muss neben städtischen Dienststellen auch
stadtbeteiligte Unternehmen, z. B. Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, RheinEnergie AG,
Kölner Verkehrsbetriebe AG, berücksichtigen. Schnittstellen sind deutlich zu machen.

2. Welche Flächen in Köln (z. B. Straßenbegleitgrün an Bundes- oder Landesstraßen)
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt bzw. eines stadtbeteiligten Unternehmens
und wer ist dort (z. B. Deutsche Bahn, Straßen.NRW) für die betriebliche
Unterhaltung zuständig?

3. Welche Ansprechpartner stehen den Kölner Bürgerinnen und Bürgern für Anregungen
im Zusammenhang mit der betrieblichen Unterhaltung öffentlichen Raums in der
Stadt zur Verfügung und wie werden die Kölnerinnen und Kölner darüber Informiert,
wer für welches Anliegen der richtige Ansprechpartner ist?

4. Auf welchen Wegen werden Meldungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger an die
jeweils zuständigen Stellen für die betriebliche Unterhaltung des öffentlichen Raumes
weitergegeben und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbeschwerden über das Bürgertelefon,
die Kölner App „sag’s uns“ oder die verschiedenen Hotlines stadtbeteiligter
Unternehmen abgearbeitet werden?

5. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Vertragsverlängerung
AWB GmbH, 2823/2015 u. AN/1922/2015) – insbesondere die mit
der AWB vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit (Ziffer 4
des Beschlusses) – erreicht?

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

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