Variable Sperr- und Reinigungsstunde
03.05.2005 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 24. Mai 2005 setzen lassen. Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Zukunft nur noch darauf zu achten, dass die Sperrstunde bzw. eine Reinigungsstunde (sogenannte Putzstunde) pro Tag überhaupt von Gastronomen eingehalten wird. Dabei ist es nicht relevant, zu welcher Uhrzeit der Gastronom die Sperrstunde macht, sondern nur, dass die gemäß § 18 Gaststättengesetz bundesgesetzlich vorgeschriebene eine Stunde Sperrzeit eingehalten wird. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat einen Entwurf einer Satzung vorzulegen, die im Einzelnen aufführt, in welchen Gebieten aus besonderem Grund (z.B. Kriminalitätsbekämpfung, besonderer Anwohnerschutz) von dieser Regelung abgewichen werden soll. Begründung: Die gastronomische Landschaft Kölns umfasst zahlreiche unterschiedliche Angebote. Während für die eine Kneipe eine Sperrstunde um 23 Uhr sinnvoll sein kann, ist sie für andere vielleicht um 11 Uhr. Hier sollte es nicht Aufgabe der Verwaltung sein, darauf zu achten, dass die infolge der bundesgesetzlichen Vorgabe in der Gaststättenverordnung NRW geregelte Sperrstunde nur in der Zeit von 5 bis 6 Uhr stattfindet, sondern nur, dass diese eine Stunde überhaupt eingehalten wird. Damit würde die Stadt dem Beispiel zahlreicher Kommunen in NRW folgen und für eine flexible Handhabung sorgen, die einer Metropole wie Köln angemessen ist: Köln schläft nie und hier werden die Bürgersteige nicht hochgeklappt. Auch nicht um 5 Uhr morgens.