Vereinfachung des Steuerrechts
12.05.2011 Anträge FDP-Kreisverband Köln
Der FDP-Kreisverband Köln hat folgenden Antrag auf den Bundesparteitag der Liberalen eingebracht.
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die FDP fordert eine umfassende Steuerreform mit dem Ziel der Vereinfachung des Steuerrechts sowie der spürbaren Senkung der Belastung der Bürger. Leitschnur ist dabei das Reformkonzept „Einfach, Niedrig und Gerecht“. Die Mitglieder der FDP in der Bundesregierung werden aufgefordert, dieses Konzept in das Bundeskabinett einzubringen. Ziel ist eine schrittweise Umsetzung, die noch in dieser Legislaturperiode beginnt.
1. Beseitigung der „kalten Progression“
Erste Priorität hat für die FDP im Rahmen der Entlastung der Bürger die Beseitigung der so genannten kalten Progression (auch „Mittelstandsbauch“ genannt) im Einkommensteuertarif. Hierbei soll auch die Möglichkeit für eine regelmäßige flexible Anpassung des Tarifs entsprechend der Inflationsentwicklung Berücksichtigung finden („Tarif auf Rädern“). Ziel ist es, die kalte Progression spätestens mit Wirkung zum 01. Januar 2013 zu beseitigen. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren leitet die Bundesregierung zu diesem Zweck spätestens im Januar 2012 ein, um zum einen möglichst früh Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen und zum anderen ein positives Konjunktursignal auszusenden, das die anhaltende Wachstumsphase der deutschen Wirtschaft über 2013 hinaus zumindest teilweise verstetigen kann.
2. Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Sollte sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens herausstellen, dass sich - z.B. aufgrund einer anhaltend positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland - darüber hinaus für weitere Entlastungen finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt ergeben, setzen sich die FDP-Mitglieder in der Bundesregierung des Weiteren dafür ein, den Solidaritätszuschlag, der im Jahre 2019 auslaufen soll, vorzeitig abzuschaffen. Hierfür legen sie dem Bundeskabinett eine entsprechende Gesetzesinitiative vor, die den Einstieg in die Abschaffung des Solidaritätszuschlags spätestens im Jahre 2013 regelt.
Sofern sich erweist, dass die mit Priorität verfolgte Beseitigung der kalten Progression (siehe 1.), insbesondere aufgrund der Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzesvorhabens, nicht durchsetzbar erscheint, wird die Abschaffung des Solidaritätszuschlags als Alternative verfolgt. In jedem Fall soll die Abschaffung des Solidaritätszuschlags stufenweise erfolgen und spätestens im Jahre 2015 abgeschlossen sein.
3. Aspekte der Steuervereinfachung
Parallel zu den unter 1. und 2. genannten Schritten sind hinsichtlich einer generellen Steuervereinfachung Einkommensteuer, Unternehmenssteuern, Umsatzsteuer und Erbschaftssteuer genauso zu überarbeiten wie vermeintliche Bagatellsteuern. Ziel ist, eine spürbare Vereinfachung durch ein schlüssiges und stimmiges Steuerkonzept zu erreichen.
Vorrangig ist hierbei eine durchgreifende Vereinfachung des Umsatzsteuerrechtes. Diesbezüglich lehnt die FDP Denkverbote ab. Richtschnur bei der Überarbeitung sind die Grundsätze einer einfachen und gerechten Steuer, einer angemessen niedrigen Belastung und die Vermeidung von Bürokratie bei der Erhebung.
Auch hierzu bringt die FDP durch ihre Mitglieder in der Bundesregierung entsprechende Vorschläge ein.