Vergabeverfahren und Überschreitung von Bindefristen

13.03.2007 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Werksausschusses Gebäudewirtschaft setzen lassen. Die Vergaben für Bauaufträge der Stadt Köln erfolgen wie gesetzlich festgelegt nach der VOB, VOL und VOF. Es werden Ausschreibungen ausgelobt mit dem Ziel, den günstigsten Anbieter zu beauftragen. Die Gebote unterliegen einer Bindefrist, bis zu der der Unternehmer an sein Angebot bzw. seine Einheitspreise gebunden ist. Wird der Auftrag nicht vor Ende der Bindefrist vergeben, kann der Unternehmer Nachforderungen stellen oder es muss neu ausgeschrieben werden. Dies kostet die Stadt und damit den Steuerzahler zusätzliches Geld. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Aufträge wurden im Jahr 2006 von der Gebäudewirtschaft über Ausschreibungen und Vergabeverfahren und wie viel Prozent nach Ablauf der Bindefrist vergeben? 2. Wie kommt es zu den Überschreitungen der Bindefrist? 3. Welche Mehrkosten entstanden durch Überschreitung der Bindefrist? 4. Wo kam es zu Ausführungsverzögerungen von Maßnahmen, weil neu ausgeschrieben werden musste? 5. Mit welchen Maßnahmen will die Gebäudewirtschaft sicherstellen, dass Anträge zukünftig innerhalb der Bindefristen vergeben werden können?

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