Versorgung von Vorständen und Geschäftsführern
24.04.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24. April 2008 setzen lassen, der bei Ergänzungen von CDU sowie SPD und Grünen beschlossen wurde.
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die Gesellschaftsvertreter darauf hinzuwirken, dass in stadteigenen Gesellschaften im Anstellungsvertrag für Vorstände und Geschäftsführer vereinbart wird, dass Versorgungsregelungen allgemein erst in Kraft treten, wenn die Altersgrenze für den Bezug einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt oder wenn dauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Hinterbliebenenversorgung bleibt von dieser Regelung unberührt.
Begründung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 20.09.2005 die Verwaltung beauftragt, über den Gesellschaftervertreter darauf hinzuwirken, dass in den stadteigenen Gesellschaften ein Grundsatzkonzept für Vergütungen sowie ruhegehaltsfähige Bezüge der Vorstände und Geschäftsführer entwickelt wird.
Dieses Grundsatzkonzept ist dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2007 in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Aus diesem Grundsatzkonzept wird nicht ersichtlich, dass das Konzept auch Regelungen zulässt, wonach mit dem Ende des Anstellungsvertrages unabhängig vom Alter und der Arbeitfähigkeit der Versorgungsfall eintritt. Erst mit der öffentlichen Diskussion über die erneute Bestellung eines Vorstandsmitgliedes bei den KVB wurde diese weitreichende, die stadteigenen Gesellschaften ungebührlich belastende Versorgungsregelung publik. Der Antrag dient dazu, diese Unzulänglichkeit bei den Versorgungsregelungen bei Vorständen und Geschäftsführern stadteigener Gesellschaften zu beheben.