Altersversorgung bei Vorständen städtischer Unternehmen

03.04.2008 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP sieht Korrekturbedarf und stellt Ratsantrag Die FDP-Fraktion hat für die kommende Ratssitzung am 24. April 2008 den Antrag gestellt, „dass in stadt-eigenen Gesellschaften im Anstellungsvertrag für Vorstände und Ge-schäftsführer vereinbart wird, dass Versorgungsregelungen allgemein erst in Kraft treten, wenn die Altersgrenze für den Bezug einer Rente in der ge-setzlichen Rentenversicherung eintritt oder wenn dauernde Arbeitsunfähig-keit vorliegt.“ Dazu erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Ralph Sterck: „Die FDP sieht eindeutig einen Korrekturbedarf bei der Altersversorgung in den Musterverträgen für Vorstände und Geschäftsführer bei städtischen Unternehmen. Die öffentliche Diskussion über die Bedingungen des Inkrafttretens des Versorgungsfalls (unabhängig vom Alter und der Arbeitsfähigkeit) zeigt den Handlungsbedarf. Vorruhestandsregelung mit 50 Jahren und kerngesund, das ist nicht vermittelbar und gehört unverzüglich geändert. Für diese Banalität braucht die Kölner Politik zur Neuregelung auch kein Votum eines Wirtschaftsberatungsunternehmens abzuwarten. Diese Aussage für ein Abwarten ist aus Aufsichtsratskreisen zu hören. Städtische Unternehmen sind keine Selbstbedienungsläden der Parteien und Gewerkschaften bei der Ausgestaltung hoch dotierter Jobs. Der entstandene Vertrauensverlust in die Kölner Politik kann nur durch strikte und eindeutige Regelungen bei den Anstellungsverträgen für Vorstände in städtischen Unternehmen ausgeglichen werden. Hier müssen Taten folgen und zwar in der nächsten Ratssitzung. Der FDP-Ratsantrag erfüllt diese Aufgabe.“

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