Außengastronomie auf Parkplätzen nur bei Parkalternativen
Houben: Augenmaß erforderlich
25.05.2016 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat beschlossen, dass Restaurants und Cafés in der Innenstadt, die aufgrund fehlender Freiflächen und zu schmaler Gehwege bislang auf Außengastronomie verzichten mussten, künftig mit einem Antrag beim Ordnungsamt einen Stellplatz vor ihrem Betrieb für eine Außenbewirtschaftung umwidmen lassen können. Diesen Beschluss kommentiert Reinhard Houben, Verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:
„Bei der Entscheidung, ob Außengastronomie auf Parkplätzen vor den Lokalen ermöglicht werden soll, ist Augenmaß erforderlich. Hier muss das Allgemeininteresse nach einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen gegenüber dem Privatinteresse der Gastronomen abgewogen werden. Daher ist die Entscheidung der Verwaltung, das neue Angebot auf jene Bereiche der Stadt zu beschränken, in denen genügend Parkalternativen vorhanden sind, zu unterstützen.
Hinzu tritt, dass der im innerstädtischen Bereich bestehende Parkdruck es nicht erlaubt, Parkplätze, die für das Bewohnerparken zur Verfügung stünden, für die Dauer der beantragten Sondernutzung aufzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger haben schließlich für ihre Anwohnerparkausweise auch schon die entsprechende Gebühr entrichten müssen. Und angesichts der städtischen Haushaltslage ist jeder bewirtschaftete Parkplatz, der wegfällt, nur schwer zu verkraften.
In unserer Nachbarstadt Bonn läuft das Ganze als Versuch, der in der kommenden Sommersaison sechs Monate lang laufen soll. Auch sollen sämtliche Beschwerden und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner während dieser Zeit gesammelt und ausgewertet werden. Ende des Jahres will die Verwaltung dort über die Ergebnisse berichten und entscheiden, ob die Praxis beibehalten werden kann. Dies sollte nach unserer Vorstellung für Köln doch auch möglich sein!“