Bombis: Rot-Grün benachteiligt Händler in Stadtteilen

Anhörung zum Ladenöffnungsgesetz – Gesetz muss nachgebessert werden

19.02.2013 Meldung FDP-Landtagsfraktion

Zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ralph Bombis: 

„In der Anhörung ist erhebliche Kritik zum Gesetzentwurf von SPD und Grüne laut geworden. Viele Sachverständige bemängeln die unnötige Beschränkung auf 13 verkaufsoffene Sonntage pro Stadt. Das sei insbesondere in den größeren Städte und einigen Flächengemeinden ein erhebliches Problem, weil sich die Einzelhändler aus den verschiedenen Stadtteilen dann gegenseitig Konkurrenz machen müssten. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Köln vor Ort und andere Experten nannten das in der Anhörung wörtlich ‚Kannibalisierung‘. 

Auch der Handelsverband NRW, Tourismus NRW, die Industrie- und Handelskammern NRW, die Wirtschaftsjunioren und andere Sachverständige kritisieren den Gesetzentwurf, weil er die kommunale Handlungsfähigkeit beschränke. Ohne Not müssten sich die Händler zukünftig in ein starres Terminkorsett zwängen. Durch die Reduzierung auf einen verkaufsoffenen Sonntag während der Adventszeit sei in vielen Stadtteilen sogar die Ausrichtung von Weihnachtsmärkten in Gefahr. Solche Märkte sind genau wie viele Straßenfeste nur durch das Engagement der Händler vor Ort realisierbar. Wenn sich der Einzelhandel vor Ort nicht mehr mit verkaufsoffenen Sonntagen profilieren kann, würden viele dieser Veranstaltungen zukünftig wegfallen. 

Aus der Anhörung wird deutlich: Der Gesetzentwurf muss zwingend nachgebessert werden. Die Beschränkung auf 13 Sonntage im Jahr ist wirtschaftsfeindlich. Die Einführung eines so genannten Anlassbezuges ist bürokratisch und schafft Rechtsunsicherheit. Der gesetzliche Ladenschluss an Samstagen ab 22 Uhr ist schlicht unsinnig. Die FDP fordert SPD und Grüne dringend auf, an diesen Stellen Nachbesserungen vorzunehmen.“ 

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