Bund entlastet Köln zusätzlich um über 15 Mio. €

Breite: Einsparungen für Haushaltskonsolidierung nutzen

16.08.2012 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Ulrich Breite, MdR

Die Umsetzung des Fiskalpaktes führt zu Erleichterungen der Kommunen, da die schwarz-gelbe Bundesregierung mit den Ländern vereinbart hat, dass in der nächsten Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz die bestehenden Vorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ablösen soll. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:

„Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern werden den Kölner Haushalt entlasten, da die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab der nächsten Legislaturperiode durch ein neues Gesetz vom Bund getragen werden. Nach der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter ist die Übernahme der Eingliederungshilfen für Behinderte ein weiterer bedeutsamer Schritt, Kommunen bei der Übertragung von Aufgaben durch den Bund nach dem Konnexitätsprinzip auch die notwendige Finanzausstattung dafür zu geben.

Das zwölfte Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Menschen mit Behinderung bei der medizinischen Rehabilitation, bei der Teilhabe am Arbeitsleben und beim Leben in der Gemeinschaft geholfen wird. Gegenwärtig ist ein Anstieg der Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung in Köln zu beobachten. Wurden 2010 über 13 Mio. Euro und 2011 knapp 14 Mio. Euro Eingliederungshilfe gezahlt, so sind im Kölner Haushalt 2012 15,5 Mio. Euro dafür eingeplant. 

Die Entlastung von über 15 Mio. Euro jährlich durch den Bund ist noch nicht im Haushalt 2012 und in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt und würden somit eine echte Verbesserung des defizitären Haushaltes darstellen. Doch ich ahne schon, wie sehr der unerwartete Geldsegen die Begehrlichkeiten steigen lässt, die Mittel auch wieder auszugeben.

Daher fordert die Kölner FDP den Oberbürgermeister, seine Kämmerin sowie die rot-grüne Mehrheit auf, diese finanzielle Entlastung konsequent zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen und nicht wie bei der Grundsicherung im Alter, die Bundesmittel im allgemeinen Haushalt wieder munter zu verfrühstücken. Der finanzielle Wegfall dieser kommunalen Pflichtaufgabe kann nur dann das strukturelle Defizit abbauen und zu einem ausgeglichenen Haushalt führen, wenn keine neuen Mehrausgaben dem städtischen Haushalt aufgebürdet werden.“

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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