Cannabis-Verbot fördert Steuerverschwendung

28.06.2002 Meldung FDP-Kreisverband Köln

Mendorf: Cannabis legalisieren. Sofort! Kleine Anfrage im Landtag Marco Mendorf, FDP-Bundestagskandidat in Köln, läutet bei seinem Feldzug gegen das Cannabis-Verbot eine neue Runde ein. Gemeinsam mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Robert Orth bringt er eine Anfrage in den Landtag ein. Thema: Die Kosten der Strafverfolgung. Das derzeit geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verpflichtet die Behörden, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Somit müssen Eigenverbraucher von sogenannten weichen Drogen (hauptsächlich Cannabis) verfolgt werden. Nach der aktuellen Gesetzeslage des BtMG §31a kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ohne richterliche Zustimmung einstellen, wenn es sich um Eigenverbrauch handelt. In NRW wird bis zu 10 Gramm als Eigenverbrauch anerkannt. Gut 80 Prozent aller Ermittlungsverfahren würden aufgrund dieser Regel eingestellt. „Das ist reine Geldverschwendung. Wenn Cannabis legalisiert ist, brauchen die Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet zu werden“, so Mendorf. Selber Opfer der gängigen Praxis Mendorf wurde bereits selber ein Ermittlungsverfahren angehängt. Wegen seiner Darstellung mit einer (Plastik-!)Cannabispflanze beschuldigte ihn die Staatsanwaltschaft des illegalen Drogenbesitzes. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Jetzt fordert Mendorf eine sofortige Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Jugendliche werden sinnlos kriminalisiert Mendorf: „Dieses Verbot ist politisch falsch, da es Kosten ohne irgendein Resultat verursacht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jugendliche, die dadurch völlig sinnlos kriminalisiert werden. Und dann werden die Verfahren einfach wieder eingestellt. Dann sollten sie es doch gleich sein lassen und sich lieber die eigentlichen Schuldigen, Dealer und Schleuser, vorknöpfen." Der Steuerzahler darf's ausbaden Gemeinsam mit Orth fragt Mendorf im Landtag konkrete Zahlen der Ermittlungsverfahren, der Einstellungen und tatsächlichen Verurteilungen ab, um dem die Frage der Personalkosten gegenüberzustellen. Mendorf: "Wenn man jetzt schon wegen Fotos kriminalisiert wird, ist es allerhöchste Zeit, die Gesetzeslage zu überdenken. In diesem Fall hilft nur eins: Cannabis legalisieren - Strafverfolgungsbehörden gegen Dealer einsetzen!" Hier finden Sie die Kleine Anfrage im Landtag NRW von Dr. Robert Orth, FDP, Mitglied des Landtags NRW. Ermittlungsverfahren bei sogenannten weichen Drogen Nach § 31a des Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ohne richterliche Zustimmung einstellen, wenn der Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Außerdem muss die Schuld des Täters als gering eingestuft werden und es darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Von dieser Einstellungsmöglichkeit wird vor allem in den Fällen des Besitzes von Cannabisprodukten, den sogenannten weichen Drogen, Gebrauch gemacht. Dabei wird der Begriff „geringe Menge“ sehr unterschiedlich ausgelegt. In Nordrhein-Westfalen wird zur Zeit bei Cannabisprodukten eine Menge von bis zu 10 Gramm als gering eingestuft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften im Jahr 2001 wegen Besitzes von Cannabisprodukten eingeleitet? 2. Wie viele dieser Verfahren wurden nach § 31a BtMG eingestellt? 3. Wie viele Gerichtsverfahren wegen des Besitzes von Cannabisprodukten endeten mit einer Verurteilung? 4. Wie hoch sind der Personalaufwand bei den Strafverfolgungsbehörden und die daraus resultierenden Kosten für diese Verfahren? Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Drogenpolitik.

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