FDP gegen Zweitwohnungssteuer auf Zweifamilienhäuser

Breite: Entweder sofortige Änderung oder Aussetzung

04.11.2011 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Ulrich Breite, MdR

Breite: Entweder sofortige Änderung oder Aussetzung

Die Stadt Köln belegt auch Kölnerinnen und Kölner trotz Erstwohnsitz in unserer Stadt mit der Zweitwohnungssteuer, wenn sie ihre Einliegerwohnung oder eine Wohnung im Zweifamilienhaus nicht vermietet oder an Familienangehörige mit geringer Miete vermietet haben. Dabei fordert die Stadt die Steuer sogar rückwirkend bis zum Jahr 2005 ein. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:

„Bettensteuer! Schneesteuer! Und nun Zweitwohnungssteuer für Besitzer von Einliegerwohnungen und Zweifamilienhäusern bei Eigenbedarf! In wohl keiner Stadt werden die Bürgerinnen und Bürger so abgezockt wie in Köln. Die absolute Frechheit ist dabei die nachträgliche Eintreibung der Zweitwohnungssteuer für sieben Jahre. Jetzt müssen die Kölner auch noch für die Schludrigkeit der Stadt blechen.

Die FDP sieht sich in ihrer Kritik bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer bestätigt. Die Steuer trifft viel zu oft die Falschen, da die Satzung zur Erhebung der Satzung bewusst allgemein verfasst wurde, um auf die Millionen Einnahmenbeträge zu kommen. Die Stadt musste darum schon öfters durch Gerichtsurteile oder auf Druck des Rates ihre Satzung ändern. So haben Gerichte entschieden, dass verheiratete Berufstätige, die nur aufgrund ihres Arbeitsplatzes in Köln eine Zweitwohnung unterhalten, nicht mehr besteuert werden dürfen. Auch fand die FDP-Initiative zur Abschaffung der Doppelbesteuerung einer Wohnung mit mehreren Mietern ohne Erstwohnsitz im Rat einer Mehrheit. 

Der Finanzausschuss des Kölner Rates hat sich nun mehrfach mit der unsinnigen Besteuerung von Kölner Hausbesitzern beschäftigt und auf eine Änderung der Satzung gedrängt. Die Verwaltung hatte auch eine Lösung versprochen. Bisher ist nichts passiert. Der Hinweis der Verwaltung, das Finanzamt aufzusuchen und die Wohnungen in ein Einfamilienhaus „umzuwidmen“, ist gerade bei der Unterbringung von Familienangehörigen, wie z. B. den Eltern, nur bedingt umsetzbar. Wer verzichtet da schon gern auf eine abgetrennte Wohnung.

Wir Kölner Liberale haben genug von der Hinhaltetaktik der Verwaltung und wollen, dass diese unsägliche Steuereintreibung aufhört. Wir fordern darum den Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters auf, unverzüglich die Änderung der Satzung für die Zweitwohnungssteuer für den kommenden Rat einzubringen.

Sollte der OB weiterhin eine Satzungsänderung verzögern, wird die FDP-Fraktion noch für die nächste Ratssitzung die sofortige Aussetzung der Zweitwohnungssteuer beantragen, bis der OB Vollzug bei der Abschaffung der Steuer auf Kölner mit Einliegerwohnungen und Zweifamilienhäusern vermeldet. Anscheinend reagiert Jürgen Roters und seine Verwaltung nur auf Druck, getreu dem Motto: wer nicht hören will, muss fühlen!“

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Ulrich Breite, MdR

Ulrich Breite, MdR

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