FDP-Initiative gegen Strafanzeigen beschlossen
Rat hält Gefängnis für „Schwarzfahren“ unverhältnismäßig
07.12.2023 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung eine FDP-Initiative beschlossen, dass die KVB keine Strafanzeigen mehr wegen Schwarzfahrens stellen soll. Catherine Schöppen, Initiatorin und Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, erklärt dazu:
„Was geschieht, wenn Sie ohne gültigen Fahrausweis mit Bussen und Bahnen der KVB unterwegs sind und in eine Fahrausweiskontrolle geraten, vielleicht weil Sie sich lediglich im komplizierten Preisstufen-Dschungel verirrt haben? Sie haben zum Einen das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu zahlen. Schwerer wiegt jedoch, dass es sich dabei auch um eine Straftat handelt, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann. In aller Regel droht zwar nur eine Geldstrafe, die sich aber in eine Gefängnisstrafe umwandelt, wenn diese nicht bezahlt werden kann.
Dies hat zur Folge, dass jährlich Tausende von Armut betroffene Menschen für das „Schwarzfahren“ inhaftiert werden. Anders als bei Eintreibung des erhöhten Beförderungsentgelts wird hier keine Rücksicht auf die finanzielle Situation der Betroffenen genommen. Diese Praxis wird durch den Ratsbeschluss in Köln endlich beendet, wonach die KVB auf die Stellung von Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein in Zukunft verzichten soll. Damit nimmt die Stadt eine Vorreiterrolle ein: Eine Abschaffung des Straftatbestandes auf Bundesebene ist bereits angekündigt.
Durch die Änderung bleibt das „Schwarzfahren“ nicht folgenlos. Die Verpflichtung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts als Sanktion bleibt selbstverständlich erhalten, nur eine Gefängnisstrafe wird ausgeschlossen. Der KVB selbst entsteht kein finanzieller Schaden, denn vom Gericht verhängte Geldstrafen werden an die Staatskasse gezahlt. Der Staatskasse entsteht im Übrigen auch kein finanzieller Schaden. Ganz im Gegenteil: Die vom Steuerzahler bisher zu tragenden Kosten für diese Verfahren und Gefängnisstrafen liegen bei rund 200 Millionen jährlich.“