Flach eröffnet Internationale Dental-Schau

"Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten haben höchste Priorität“

26.03.2013 Meldung Bundesgesundheitsministerium

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach hat Mitte März in Köln die 35. Internationale Dental-Schau (IDS) mit einem Grußwort und einem Rundgang eröffnet. Die IDS versteht sich als globale Leitmesse und führender Branchentreff für Entscheidungsträger aus Zahnärzteschaft, Zahntechnikerhandwerk, Dentalfachhandel, Dental-Industrie sowie Forschung und Entwicklung. Veranstalter sind der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) e.V. sowie dessen Gesellschaft zur Förderung der Dental-Industrie mbH (GFDI).

Ihre Eröffnungsrede nutzte die Parlamentarische Staatssekretärin, um insbesondere auf die Fortschritte und Initiativen der Bundesregierung im Bereich der Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten hinzuweisen. Ulrike Flach: „Es ist unser oberstes Ziel, das teilweise verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit in Medizinprodukte und ihre Hersteller schnell wiederherzustellen. Dazu gehören die geplanten Regelungen zu den sogenannten Benannten Stellen, wie z.B. dem TÜV in Deutschland. Die Qualität soll EU-weit stärker harmonisiert und einer gegenseitigen Kontrolle unterzogen werden. Außerdem sollen die benannten Stellen selber zu unangemeldeten Kontrollen und Stichproben bei den Herstellern verpflichtet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte im Markt. Wir werden mit Nachdruck die beabsichtigte Einführung einer eindeutigen Produktnummer unterstützen: die unique device identification, kurz UDI. Das bringt einen Sicherheitsgewinn, weil es die Marktüberwachung erleichtert und Rückrufe effizienter durchgeführt werden können.“

Ferner verwies die Staatssekretärin auf die guten Rahmenbedingungen für Innovationen in der Gesundheitswirtschaft. So würden medizinische Innovationen im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Deutschland besonders schnell Teil des medizinischen Alltags und seien damit für alle zugänglich, die sie benötigen. Wichtig sei dabei die Balance zwischen dem offenen Zugang zu Innovationen und einer dauerhaften Finanzierbarkeit des Systems. Das könne nur gelingen, wenn die für die Versorgung relevanten und nützlichen Innovationen identifiziert und möglichst zügig in der Regelversorgung etabliert werden.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, so Flach, habe der Gesetzgeber eine neue Erprobungsregelung eingeführt, um die Entwicklung und Einführung vielversprechender medizinischer Innovationen zu beschleunigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss könne nunmehr, auch wenn die nötige Evidenz für einen positiven Nutzenbeleg noch fehle, die Erprobung einer Methode beschließen. 

Außerdem hob die Staatsekretärin hervor, dass das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits im vergangenen Herbst den "Nationalen Strategieprozess Innovationen in der Medizintechnik" ins Leben gerufen hätten, um unter Einbindung aller wichtigen Akteure über die Weiterentwicklung des Innovationssystems Medizintechnik zu diskutieren. Der Strategieprozess habe bereits wesentliche Impulse dafür geliefert, wie sich Versorgungsqualität und Patientensicherheit bei medizintechnischen Innovationen verbessern ließen. Dazu gehöre unter anderem ein Aus- und Aufbau medizinischer Register für Implantate, so Ulrike Flach.

Feedback geben