Gebührenerhöhung bei Sozialhäusern schafft erhebliche Mehrbelastung
Hoyer: Verwaltung muss endlich handeln
20.03.2014 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat per Hier geht es zu weiteren Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.03.2014 beantragt, die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen für obdachlose Personen, Flüchtlinge und Aussiedler abzuändern, um damit die teilweise immensen Mehrbelastungen durch die erhebliche Gebührensteigerung insbesondere für den Personenkreis der bereits seit längerer Zeit und dauerhaft als Selbstzahler in den Übergangswohnheimen lebenden Menschen zu mildern. Hierzu erklärt Katja Hoyer, Sozialpolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion:
„Im Oktober 2013 hat der Rat der Stadt Köln eine Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen für obdachlose Personen, Flüchtlinge und Aussiedler beschlossen. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind auch von den Bewohnern der genannten Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben.
Diese Gebühren der in den Heimen untergebrachten Personen werden grundsätzlich
über die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung nach SGB II bzw. SGB XII übernommen.
Von der Anpassung sind allerdings auch Personen betroffen, die bereits seit längerer
Zeit und dauerhaft als Selbstzahler in den Übergangswohnheimen leben. Für diesen Personenkreis ergibt die Gebührenerhöhung eine erhebliche Mehrbelastung, die im Vergleich zu den seit dem Jahr 2005 geltenden Gebührensätzen Differenzen bis zu 91,81 % ergeben.
Die Verwaltung sowie die Politik haben anlässlich zweier Ortstermine zugesagt, dass diese Vorlage unverzüglich geändert wird. Dieses ist bis heute nicht geschehen. Ich bin der Meinung: Wer eine fehlerhafte Vorlage einbringt, ist auch in der Pflicht, diese umgehend zu korrigieren. Ein Grundsatz, der für die Verwaltung nicht zu gelten scheint."