Gebauer: Inklusion nach Kassenlage unangemessen
Klage gegen Gesetz abgelehnt
10.01.2017 Meldung FDP-Fraktion
Die Klage von 52 Städten und Gemeinden gegen das rot-grüne Inklusionsgesetz ist heute wie bereits absehbar vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen abgelehnt worden. „Diese Entscheidung ist für niemanden ein Grund zum Jubeln. Letztlich bleibt es bei der rot-grünen Inklusion nach Kassenlage“, kritisiert die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Yvonne Gebauer. Die Bedürfnisse der Kinder seien bei Rot-Grün völlig aus dem Blick geraten.
Das Beschreiten des Klagewegs der Kommunen gegen die unzureichende Umsetzung der schulischen Inklusion ist grundsätzlich verständlich. Die Bewertung von Schulministerin Löhrmann zur gerichtlichen Entscheidung geht an den tatsächlichen Problemen vollkommen vorbei. „Die überstürzte rot-grüne Inklusion erweist sich als das vorausgesagte Desaster“, kritisiert Gebauer. Inhaltlich bedeute der heutige Tag nicht nur für die Kommunen eine Niederlage, sondern letztlich insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.
„Vielfach entscheidet leider die jeweilige Finanzkraft der Schulträger über die Qualität vor Ort. Qualität und Vergleichbarkeit können so nicht gesichert werden. Wenn Ministerin Löhrmann und Rot-Grün sich jetzt geradezu bestätigt sehen, wird einem um die Kinder angst und bange. Nichts dürfte der Akzeptanz der schulischen Inklusion inzwischen mehr schaden als der ideologisch getriebene Kurs ohne Qualitätsstandards dieser Schulministerin“, bedauert die Schulexpertin der FDP-Fraktion.