Gebauer: Schulen setzen Unterstützung der Impfkampagne fort

Dienstbefreiung für Lehrkräfte bei Booster-Impfung, Impfungen für Kinder auch an Schulen möglich

29.12.2021 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Dienstbefreiung für Lehrkräfte bei Booster-Impfung, Impfungen für Kinder auch an Schulen möglich

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt weiterhin mit Nachdruck die Impfkampagne und dabei vor allem auch die sogenannten Booster-Impfungen der Lehrkräfte. Nachdem die Lehrkräfte in der laufenden Impfkampagne von Beginn an geimpft wurden, sind nun auch die Booster-Impfungen für alle Lehrkräfte bereits möglich. Eigene Abfragen des Ministeriums für Schule und Bildung haben ergeben, dass mit über 90 Prozent der geimpften Lehrkräfte eine sehr gute Impfquote erreicht wurde. Damit die nun anstehenden Auffrischungs-Impfungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden, können Lehrkräfte sich für die Zeit der Impfung vom Dienst befreien lassen, so dass es möglich ist, sehr flexibel Impftermine wahrzunehmen.

Kommunen können Impfungen auch an Schulen ermöglichen

Kreise und kreisfreie Städte können ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen in Abstimmung mit den Schulen unterbreiten. Wie schon bei der Impfung der 12- bis 17-Jährigen nach den Sommerferien liegt die Verantwortung für die Durchführung der Impfaktion bei den Kreisen, kreisfreien Städten und ihren Impfpartnern. Impfangebote an oder in einzelnen Schulen können eingerichtet werden. In diesem Fall ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen und die Organisation mit den Schulen abzustimmen.

„Unsere Schulen unterstützen die Impfkampagne nach Kräften. Viele Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben in den vergangenen Wochen die Angebote bei Ärzten, Impfzentren und an den Schulen genutzt, sich impfen zu lassen. Wenn nun auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren möglich sind, ist es nur naheliegend und konsequent, dass die Kreise und kreisfreien Städte entsprechende Angebote auch für diese Altersgruppe an den Schulen schaffen können. Allerdings kommt mit Blick auf die betroffene Altersgruppe dem medizinischen Aufklärungs- und Beratungsbedarf der Eltern hier eine besondere Bedeutung zu. Diese medizinische Aufklärung und Beratung liegt in der fachlichen Verantwortung der Gesundheitsbehörden und ihrer Impfpartner, nicht der Schulen. Das Schulministerium stellt den Schulen jedoch Aufklärungs- und Informationsmaterial für Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung. Mit der Dienstbefreiung für die Booster-Impfungen für Lehrkräfte und der weiteren Versorgung mit Schutzmaterial werden wir auch als Arbeitgeber alles dafür tun, dass unsere Lehrkräfte sich durch Impfungen und Masken auch weiterhin selbst bestmöglich schützen können,“ erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Auch die weitere Versorgung der Lehrkräfte und des sonstigen Personals an den Schulen mit Schutzmasken ist bis mindestens zum Frühjahr 2022 sichergestellt-

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

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