Houben: Ohrfeige für Altmaier
Kölner Verwaltungsgericht erklärt Portoerhöhung für rechtswidrig
28.01.2021 Meldung FDP-Bundestagsfraktion
Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Portoerhöhung durch die Deutsche Post im Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt. Für die damalige Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage, stellte das Gericht in einem Eilverfahren fest. Das Hauptverfahren steht zwar noch aus, doch halten es Beobachter für unwahrscheinlich, dass das Gericht seine Meinung dann ändern wird.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Das ist eine Ohrfeige für Peter Altmaier und das Wirtschaftsministerium, das extra den Weg für diese Portoerhöhung frei gemacht hatte. Der Konsument ist am Ende der Dumme, weil er mehr bezahlen muss als eigentlich rechtens wäre." Reinhard Houben hatte bereits bei der Änderung der Verordnung im Jahr 2019 kritisiert, dass der Bund als Eigentümer der Post mit unlauteren Mitteln in den Wettbewerb eingreift.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), in dem die Wettbewerber der Deutschen Post organisiert sind, hatte das Verfahren angestrengt. Der BIEK stört sich daran, dass die Post mit den Gewinnen aus dem Briefporto die anderen Geschäftsbereiche subventioniert und dadurch den Wettbewerb verzerrt.