Hoyer: „Nationaler Sicherheitsrat“ mit Grundgesetz nicht vereinbar

05.05.2008 Meldung FDP-Bundestagsfraktion

Zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, in Deutschland einen „Nationalen Sicherheitsrat“ nach US-amerikanischem Vorbild aufzubauen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Werner Hoyer: Die Tatsache, dass die CDU/CSU den Vorschlag für einen „Nationalen Sicherheitsrat“ alle paar Jahre wieder aus dem Hut zaubert, macht ihn in der Substanz nicht besser. Ein „Nationaler Sicherheitsrat“ nach US-amerikanischem Vorbild ist mit der verfassungsrechtlichen Systematik der Bundesrepublik Deutschland schlichtweg nicht vereinbar. In eine parlamentarische Demokratie wie in Deutschland, wo grundgesetzlich die Richtlinienkompetenz des Kanzlers und die als Ressortprinzip verankerte Eigenverantwortung der Bundesminister zwei gleichberechtigte Regierungsprinzipien darstellen, passt der Vorschlag von CDU/CSU nicht hinein. Eine Umsetzung des Union-Vorschlags hieße, Deutschland von einer parlamentarischen zu einer präsidentiellen Demokratie nach US-Vorbild umzubauen. Das entspräche weder den demokratischen Traditionen unseres Landes noch brächte es auch nur einen Funken mehr an innerer oder äußerer Sicherheit. Das Bundeskanzleramt darf nicht Deutschlands „Weißes Haus“ werden. In einer Zeit globaler Sicherheitsrisiken ist nicht weniger, sondern mehr parlamentarische Kontrolle über die im Ausland tätigen nationalen Sicherheitsorgane notwendig. Das gilt für den Einsatz von Soldaten, von Nachrichtendiensten, zukünftig möglicherweise für Auslandseinsätze der Bundespolizei und auch für private Sicherheitsunternehmen, die im Ausland sicherheitsrelevante Dienstleistungen anbieten. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Außen-, Europa- und Sicherheitspolitik.

Feedback geben