Ich bestimme selbst – selbst wenn ich es nicht mehr kann

Veranstaltung zur Patientenverfügung

23.08.2013 Meldung FDP-Kreisverband Köln

Gabriele Molitor, Wolfgang Krüger und Bettina Houben

Unter dem Titel "Ich bestimme selbst – selbst wenn ich es nicht mehr kann" fand am 22. Juli 2013 eine Veranstaltung der Kölner FDP rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung statt. Unter der Moderation von Bettina Houben, stv. Kreisvorsitzende und selbst niedergelassene Allgemeinmedizinerin, standen Gabriele Molitor, MdB und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, und Wolfgang Krüger, Fachanwalt für Familienrecht in Köln, Rede und Antwort.

An einem der heißesten Abende des Kölner Sommers ließen über 20 Interessierte es sich nicht nehmen, sich über Geschichte, Entwicklung und Handhabung von Patientenverfügung und Vorsorgvollmacht zu informieren. Während der regen Diskussion konnte herausgestellt werden, dass eine Patientenverfügung für Ärzte und Betreuer bindend ist. Eine Missachtung des formulierten Patientenwillens kann, so Wolfgang Krüger, als ein Akt der Körperverletzung interpretiert werden. Daneben sollte aber auch Familienangehörigen oder Freunden bekannt sein, dass eine Patientenverfügung besteht und auch der Ort, wo sie sich befindet. Zudem sollte diese am besten alle 2 Jahre erneuert werden.

Teil einer Patientenverfügung kann auch eine Einwilligung zur Organspende sein. Diese Bereitschaft geht, auch im Nachgang zu den bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei den Organtransplantationen, in den vergangenen Jahren, deutlich zurück. Gabriele Molitor unterstich noch einmal, dass der Gesetzgeber im Transplantationsgesetz die Mindestvoraussetzungen für eine Organentnahme festlegt habe und dieses sei ganz eindeutig der von 2 Ärzten unabhängig voneinander festgestellte Hirntod.

Auch wenn es für dieses komplexe Thema keine Patentlösung gibt, so sollte sich doch jeder frühzeitig Gedanken machen, solange man diese persönlichen und individuellen Regelungen noch selbstständig treffen und äußern kann. Denn damit ist am ehesten sichergestellt, dass der Ablauf dann auch so ist, wie es den persönlichen Wünschen entspricht und nicht darüber spekuliert werden muss.

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