Mehr Prüfrechte bei städtischen Gesellschaften
25.03.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die beiden Geschäftsführer Petra Grah und Ulrich Breite erklären für die Fraktionen von CDU und FDP: „CDU und FDP ziehen erste Konsequenzen aus dem Korruptionsverdacht bei dem Bau der Müllverbrennungsanlage. In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass elementare Interessen der Stadt Köln als Gesellschafterin verletzt sind, wollen wir, dass die Stadt durch das städtische Rechnungsprüfungsamt die Gesellschaften einer eigenen Prüfung unterziehen kann. Dafür bedarf es einer Satzungsänderung bei den Stadtbeteiligten Gesellschaften, mit deren Vollzug CDU und FDP die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung am 18. April beauftragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt soll und kann nicht die Aufgaben und Pflichten der Abschlussprüfung der Stadtbeteiligten Gesellschaften durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen. Dafür ist das Amt in seiner Aufgabenstellung nicht vorgesehen und auch nicht geeignet. Die jetzt im Raum stehenden Anschuldigungen bei Auftragsvergaben mit Vorteilsnahme von Entscheidungsträgern, auch im politischen Raum, macht aber die Option einer Sonderprüfung unter besonderer Fragestellung im Interesse der Stadt und der Öffentlichkeit durch das Rechnungsprüfungsamt notwendig. Diese Arbeit einer klar abgegrenzten Sonderprüfung kann das Amt sehr wohl leisten. Die Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist ein „scharfes Schwert“, das bei falscher Anwendung zu schwerer Rufschädigung für die Gesellschaften und deren Entscheidungsträgern führen kann. Die Regelung soll darum auch nur bei begründeten Ausnahmefällen greifen, damit die Sonderprüfung nicht zur politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert wird.“ Hier geht es zu der entsprechenden Ratsinitiative.