Neuauflage Bewerbungsverfahren eines Dezernenten
Breite: Prüfung der Regierungspräsidentin ist weder Fisch noch Fleisch
13.03.2019 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) hat den Ratsbeschluss zur Neuaufstellung des Besetzungsverfahrens für die Leitung des Schuldezernats kritisiert, aber nicht formell beanstandet. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:
„Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) kommt nach Prüfung zu dem Schluss, dass der Abbruch und die Neuauflage des Bewerbungsverfahren für einen Kölner Schul-, Jugend- und Sportdezernenten wegen Indiskretion vor den Auswahlgesprächen „rechtlich nicht tragfähig“ wäre, verzichtet aber auf eine Beanstandung des kritisierten Ratsbeschlusses. Was denn nun: Falsch und zu beanstanden oder richtig und nicht zu beanstanden? Falsch aber nicht zu beanstanden ist rechtlich weder Fisch noch Fleisch. Darum macht sich die FDP-Fraktion diese doch recht skurrile Auffassung der Regierungspräsidentin nicht zu Eigen.
Vielmehr bleibt die FDP-Fraktion bei ihrer Rechtsauffassung, die sich von dem Vorgänger der jetzigen Regierungspräsidentin ableitet und mit dem Frau Walsken im offenen Widerspruch steht. In einem ähnlichen Fall hat der damalige Regierungspräsident eine Neuauflage eines Bewerbungsverfahrens für einen Dezernentenposten eingefordert.
Zitat aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten vom 14.Juni 2010:
„Um in diesem Zusammenhang jeglichen Verdacht eines rechtswidrigen vorzeitigen Ausschlusses von Bewerbern oder Bewerberinnen zu begegnen, rate ich dringend, das jetzige Verfahren einzustellen.“
Die FDP-Fraktion ist diesem juristischen Rat einer Bezirksregierung damals und jetzt gefolgt. Warum Frau Walsken dem eigenen Rat ihrer Behörde nicht mehr folgt, entschließt sich unserer Kenntnis.“