Pinkwart: Mehr Autonomie und Gestaltungsspielraum für Universitätsklinika des Landes
29.12.2007 Meldung Innovationsministerium NRW
Nordrhein-westfälisches Hochschulmedizingesetz tritt am 1. Januar in Kraft Das neue Hochschulmedizingesetz des Landes Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. „Damit erhalten die Medizinischen Fakultäten und die Universitätsklinika des Landes ein modernes Recht, das mehr Spitzenleistungen in Forschung und Lehre und eine Krankenversorgung auf höchstem Standard ermöglicht. Die internationale Sichtbarkeit der nordrhein-westfälischen Medizinforschung wird sich damit deutlich erhöhen", so Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. Im Rahmen des neuen Rechts bleiben die Universitätsklinika Anstalten des öffentlichen Rechts, haben aber die Möglichkeit, sich andere Rechtsformen zu wählen. Modernisiert werden die Organisationsstrukturen. Sie werden noch autonomer: In den Aufsichtsräten übernimmt künftig ein externer Sachverständiger den Vorsitz, den bislang das Innovationsministerium inne hatte. Außerdem erhalten alle Mitglieder des Aufsichtsrates gleiches Stimmrecht. Bessere Bedingungen für Partnerschaften zwischen Universitätsklinika und privaten Unternehmen ermöglichen, dass schneller gebaut werden kann und dringende Investitionen früher zu realisieren sind. Durch gemeinsame Serviceeinrichtungen, z.B. im Dienstleistungsbereich, können die Universitätskliniken effizienter wirtschaften. Standortübergreifend können gemeinsame Fakultäten gebildet werden. Schließlich werden für hochqualifizierte Wissenschaftler finanzielle Anreize geschaffen, die ihnen einen Verbleib in oder ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen erleichtern. An den sechs nordrhein-westfälischen Universitätsklinika in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster und ihren Medizinischen Fakultäten sowie der Medizinischen Fakultät der Universität Bochum arbeiten rund 30.000 Beschäftigte, darunter 5.500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 660 Professorinnen und Professoren bilden rund 18.650 Studierende aus. Jedes Jahr werden in den Universitätsklinika 250.000 Patienten stationär behandelt. Alle Universitätsklinika zusammen erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro. "Wir haben mit dem Gesetz die Grundlagen für ein forschungsfreundliches Umfeld und Klima in der Hochschulmedizin gelegt", so Pinkwart. Um das vorhandene Potenzial stärker zu fördern und die Profilbildung zu unterstützen, vergibt das Innovationsministerium auf der Basis eines Wettbewerbs bis zu sechs forschungsorientierte Schwerpunktprofessuren, die in den nächsten fünf Jahren mit 19 Millionen Euro gefördert werden. Die Sieger des Wettbewerbs werden noch im Januar bekanntgegeben.