Stadtordnung an Realitäten angepasst
FDP bei Sport in Grünanlagen, Wegbier und Straßenkunst erfolgreich
15.12.2016 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP hat gemeinsam mit CDU und Grünen bei der Vorlage der Kölner Stadtordnung gestern im zuständigen Ausschuss noch Änderungen vorgenommen und verabschiedet. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:
Die noch vom ehemaligen Stadtdirektor Guido Kahlen eingebrachte neue Kölner Stadtordnung hatte zu recht zu öffentlicher Kritik und Diskussionen geführt. Die Vorlage war einfach in Teilen zu rigide verfasst und benötigte dringend eine Anpassung ans kölsche Lebensgefühl. Dabei waren uns Freie Demokraten drei Punkte einer liberalen Realitätenanpassung besonders wichtig, die wir zusammen mit CDU und Grüne auch umsetzen konnten.
Teamsportarten und -spiele sind in Grünanlagen wieder zugelassen. Vor einigen Jahren ist in die Stadtordnung das Verbot von Mannschaftsspielen wie Fußballkicken auf städtischen Grünflächen „hineingerutscht“. Die FDP hat diese sportfeindliche Regelung scharf kritisiert. Gerade in den Sommerferien, wo die Sporthallen in Köln geschlossen sind, behelfen sich viele Sportlerinnen und Sportler aus Vereinen und Thekenteams, um in Bewegung zu bleiben, bei gutem Wetter mit Fußballkicken oder Volleyballspielen auf städtischen Grünanlagen. Die FDP konnte nun erreichen, dass das Verbot von Fußballspielen und anderen Teamsportarten von Freizeitsportlern auf öffentlichem Grün aus der Stadtordnung wieder rausgestrichen wurde.
Das Wegbier auf Kölner Straßen bleibt erlaubt. Diesen Vorschlag des sozialdemokratischen Stadtdirektors Kahlen fanden wir besonders lebensfremd und auch unpassend zum kölschen Lebensgefühl! Gerade in Köln treffen sich die Menschen gerne draußen mit einer Flasche Kölsch. Bei den vielen Schulen und Kitas in der Innenstadt wären die Menschen mit einem Kölsch unterwegs immer Gefahr gelaufen, durch eine 100 (!) Meter-Bannmeile vor Schulen und Kitas ein Bußgeld zu kassieren. Darum wurde dieses Verbot gestrichen. Übrig bleibt eine Selbstverständlichkeit, dass vor dem unmittelbaren Eingangsbereich von Schulen und Kitas das Konsumieren von Alkohol und Drogen nicht erlaubt ist.
Straßenkunst rund um den Dom bleibt weiterhin gestattet und ist auch gewollt. Die FDP verstand nicht, warum Straßenkunst für das Weltkulturerbe Kölner Dom eine Bedrohung darstellt und generell verboten werden sollte. Einer Schutzzone um den Kölner Dom bedarf es wahrlich gegen andere Personengruppen wie Taschendiebe und Drogendealern und nicht gegen harmlose Straßenkünstler. Darum haben wir uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, diesen Passus gegen die Straßenkunst rund um den Dom wieder zu streichen. Einschränkungen zugunsten des Doms und seiner Umgebung haben wir nur bei Straßenmusikern bzw. -schauspiel gemacht, die mit Lautsprechern und Verstärkern arbeiten. Wir meinen, gerade auch zum Schutz von Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen im Dom, sollte auf laute Musik auf den Plätzen herum verzichtet werden. Wir denken, das ist eine gute kölsche Lösung.