Sterck: Endlich so viele Rechte wie Pflichten

11.02.2004 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP-Gesetzentwurf zur rechtlichen Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften Zu dem am Dienstag in der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Gesetzentwurf für ein "Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz" erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP im Rat der Stadt Köln Ralph Sterck: „Ich bin begeistert. Mit dem Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz liegt ein Entwurf vor, mit dem Lesben und Schwulen endlich gleiche Rechte und Pflichten in fast allen Bereichen des Lebens gewährt wird. Ich hoffe, dass Rot-Grün und die CDU über Ihren Schatten springen und der Initiative der FDP-Bundestagsfraktion in Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor: 1. eine bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt; 2. ein gemeinsames Adoptionsrecht für die eingetragenen Lebenspartner; 3. Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen durch einen Unterhaltsabzugsbetrag in Höhe von 20.000 Euro im Einkommensteuerrecht; 4. Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des eingetragenen Lebenspartners bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Sozialrecht; 5. Angleichungen im Erbschaftssteuerrecht an die eherechtlichen Vorschriften. Das Ergänzungsgesetz war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.7.2002 besteht jedoch Klarheit und Rechtssicherheit. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft verstößt nicht gegen Artikel 6 Grundgesetz. Daher gibt es dem Urteil zu folge keinen Grund mehr, gleichgeschlechtlichen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Die rot-grüne Bundesregierung hat es bislang nicht für wichtig erachtet, das Gesetz erneut in den Bundestag einzubringen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält zur Zeit einen Überhang an Pflichten für die eingetragenen Paare. Das Ergänzungsgesetz ist notwendig, um einen gerechten Ausgleich von Rechten und Pflichten herzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die umfassenden Unterhaltsverpflichtungen der Partner untereinander steuerrechtlich keinen Ausgleich finden. Die FDP nimmt den Handlungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts und der Wählerinnen und Wähler ernst und schlägt daher Änderungen in den Rechtsbereichen vor, die zum Abbau von Diskriminierungen zwingend notwendig sind.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Lesben und Schwule.

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