TTIP vor dem Aus - Schade!

Eine Bilanz zur TTIP-Werkstatt der Kölner Freien Demokraten

17.01.2017 Pressemeldung KölnLiberal - Zeitschrift für Freie Demokraten in Köln

Lorenz Deutsch

Vor Donald Trump sah es zuletzt nicht gut aus für TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, jetzt sieht es schlecht auch! Kaum jemand erwartet noch einen positiven Abschluss zwischen den USA und der Europäischen Union. Und fast scheint es so etwas wie Erleichterung zu geben, wenigstens in den Reihen der zahlreichen Kritiker dieses Abkommens, die sich nun mit Trump und seinen isolationistischen, großamerikanischen Egokonzepten in einem Boot wiederfinden. Geschieht ihnen recht, denn in dieser Gesellschaft wird deutlich sichtbar, dass auch der hiesige Wiederstand in seinem Kern auf nationalen Abschottungsideen aus der Welt von gestern beruht.

Mit dem Scheitern von TTIP werden viele Chancen vertan – Chancen auf Handelserleichterungen mit den entsprechenden Wachstumsmöglichkeiten und Chance auf die Entwicklung von internationalen Standards für wirtschaftlichen Austausch, wie sie unseren Wertvorstellung und Sozialstandards entsprechen. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Unfähigkeit zur Gestaltung einer globalisierten Ökonomie nicht von anderen genutzt wird. Die Zeiten sind inzwischen vorbei, in denen der alte „Westen“ die Weltwirtschaft dominiert hat. Er sieht sich vielmehr wachsender Konkurrenz, insbesondere aus Asien ausgesetzt. Das Tempo und die Regeln werden nicht mehr allein zwischen Amerika, den Europäern und Japan festgelegt. Inzwischen können auch Entwicklungszüge ohne uns abfahren, insbesondere solche chinesischer Bauart.

Unterschätzte Wiederstände, intertransparenter Start

Wenn man nach Gründen für den unglücklichen Verlauf der Verhandlungen zwischen den USA und der EU fragt, wird man die Antwort in einer Mischung aus unterschätzten ideologischen Wiederständen und einer zu Anfang des Prozesses völlig missratenen Öffentlichkeitsarbeit zu suchen haben. Die Idee des Freihandels setzt auf den Abbau von Handelshindernissen zwischen Staaten unter dem Ziel über die ökonomische Vereinfachung Wachstumspotentiale zu heben, aber eben auch – durch die enge Verflechtung der beteiligten Gesellschaften – kulturelle Annäherung und Austausch so zu befördern, dass wachsende Gemeinsamkeiten die nationalen Antagonismen überlagern und auflösen.

Rechte und Linke einig im Nein

Diese Idee ist auch die Gründungsformel der Europäischen Union gewesen, die als Wirtschaftsgemeinschaft gestartet ist. Es ist wohl kein Zufall, dass der Widerstand gegen den Freihandel mit der Krise transnationaler Integration in der EU und darüber hinaus zusammenfällt. Wir erleben das ungute Zusammenwirken von traditionell linker Kapitalismuskritik und neunationalistischer Abschottung gegen die Zumutung der Globalisierung. In irritierender Ergänzung suchen linke und rechte Bewegungen das Heil in nationalen Lösungen. Dabei ist diese Gleichgerichtetheit nicht immer vordergründig zu erkennen, sie ist wahrscheinlich nicht einmal immer gewollt: So können ökologische Verbraucherschützer gegen den Import von Gütern, die sie für schädlich halten – von genveränderten Pflanzen bis hin zum sagenumwobenen Chlorhühnchen. Kapitalismuskritische Bewegungen sehen in internationalen Konzernen eine Bedrohung des nationalen Rechtsstaates, der von privaten Schiedsgerichten ausgehebelt werde. Amerikaskeptische Verteidiger der alteuropäischen Kultur sehen den Ausverkauf kultureller Identität und künstlerischer Vielfalt, wenn z.B. die Buchpreisbindung falle, Kultursubventionen unmöglich würden und die Urheberrechte wegfielen. Die Staatsorientierten fürchten um die Hoheit der Kommunen über die Daseinsvorsorge, wenn Infrastruktur privatisiert werden müsste… Diese Liste der Bedenken ließe sich spielend verlängern, aber schon so ist ein Muster gut erkennbar: Immer müssen die Europäer und besonders die Deutschen geschützt werden vor den Zumutungen amerikanischer Hegemonie.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance

Es waren aber nicht nur die inhaltlichen Argumente oder die unsachlichen Panikmache, die TTIP so in Verruf gebracht haben. Diese Kampagnen haben in der anfänglichen Kommunikationsstrategie der Kommission erst die Absprungbasis geliefert bekommen. Es ist leider wahr, dass die Anfänge der TTIP-Verhandlungen ausgesprochen intransparent waren. Nicht einmal das Verhandlungsmandant der europäischen Unterhändler wurde öffentlich gemacht. Dieser Fehler wurde zwar korrigiert, um gerade mit der neuen Handelskommissarin Malmström wurde viel transparenter kommuniziert. Wer sich informieren wollte, konnte es seit dem auf guter Materialbasis tut. Für die öffentliche Wahrnehmung jedoch war die Schlacht schon verloren: TTIP wurde seitdem den Geruch eines Geheimabkommens zulasten der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr los.

TTIP-Werkstatt: Was erreicht wurde und was nicht

In der TTIP-Werkstatt der Kölner FDP, von Gerd Kasper und mir ins Leben gerufen, haben wir uns mit den genannten Argumenten auseinander gesetzt. Schnell wurde klar, dass neben tatsächlichen problematischen Bereichen sehr viele (bewusste) Fehlinformationen eine Rolle spielten. Zur ersten Gruppe gehörten die sehr komplexen Fragen rund um die Schiedsgerichte. Allerdings haben die öffentlichen Diskussionen auch zu einer differenzierteren Position der EU geführt. So wurde von europäischer Seite zuletzt das Modell eines europäischen Handelsgerichtshofes ins Spiel gebracht, der die rechtsstaatlichen Bedenken gegen Schiedsgerichte wegen fehlender Berufungsmöglichkeiten entschärfen konnte.

Zur zweiten Gruppe offensichtlich propagandistischen Desinformationen gehörten die prominenten Beispiele „Chlorhühner“, Wegfall der Buchpreisbindung, Verbot von Subventionen. Zu ihnen und weiteren Themen haben wir in der Werkstatt kurze Texte zum tatsächlichen Sachstand erarbeitet, die wir gerne auf einer Internetseite der Kölner FDP gebündelt als Position zu TTIP veröffentlicht hätten. Wir müssen aber gestehen, dass der zunehmende Gegenwind und das seit einiger Zeit absehbare Scheitern der Gespräche, den Arbeitseifer zum Erliegen gebracht hat. In den Kästen, die diesen Artikel begleiten, finden Sie Beispiele von ausgearbeiteten Stellungsnahmen zu den genannten Stichworten.

Auch wenn die TTIP-Werkstatt nicht ganz das das selbstgesteckte Ziel erreicht hat, so waren die Arbeitssitzungen trotzdem sehr anregende Diskussionsrunden von engagierten Parteifreundinnen und Parteifreunden, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Das Werkstattformat hat sich insofern sehr bewährt, allerdings ist auch deutlich geworden, dass eine hohe Bereitschaft zur kontinuierlichen Arbeit gefordert ist, die über eine Teilnahme an einem lockeren Diskussionsabend weit hinausgeht.

Lorenz Deutsch
Stellv. Kreisvorsitzender der FDP-Köln


Beispiel 1: „BUCHPREISBINDUNG“
Können amerikanische Buchhändler (Amazon) mit TTIP gegen die gesetzliche Buchpreisbindung klagen und so für ihre Abschaffung sorgen? Nein! Die Buchpreisbindung ist eine gesetzliche Reglung, die Inländergleichbehandlung herstellt: Jeder Marktteilnehmer ist in gleicher Weise dieser Regelung unterworfen, so dass keine Diskriminierung einzelner Marktteilnehmer auftritt. Insofern kann auch nicht von einen Handelshemmnis gesprochen werden, das ausländische Investoren benachteiligen könnte. Davon abgesehen, gilt aber auch, dass es sich hier um eine bestehende gesetzliche Regelung handelt, die die Bedingungen auf dem Buchmarkt schon lange und entsprechend berechenbar festlegt. Kein Marktteilnehmer könnte deshalb auf Verschlechterung seiner Investitionsbedingungen klagen. Damit auch zukünftig derartige Marktregulierungen gesetzlicher Art möglich sind, hat das Verhandlungsmandat der EU-Kommission Bereiche definiert, in denen den Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt wird, „die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt und Förderung der kulturellen Vielfalt, wie in dem Übereinkommen der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen festgelegt, zu treffen“.
[ LD ]

Beispiel 2: „CHLORHÜHNCHEN“
Der Begriff steht für (1) die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorwasser zur Entfernung krankmachender Keime, (2) den Protest gegen Massentierhaltung, (3) die Behauptung, europäische Standards der Lebensmittelsicherheit würden im Rahmen von TTIP verwässert oder aufgegeben und (4) die bislang besonders erfolgreiche Symbolisierung des Protests das Freihandelsabkommen. Die Geflügelhaltungsformen in den USA und der EU unterscheiden sich nicht wesentlich. Hier wie dort wird in großen Einheiten produziert, und hier wie dort gibt es Probleme mit Campylobacter und Salmonella, den häufigsten Erregern bakterieller Lebensmittelinfektionen. Eine Übertragung dieser Bakterien kann durch Geflügelfleisch erfolgen, das nicht ausreichend gegart wurde oder vor dem Garen mit anderen Lebensmitteln in Kontakt gekommen ist. So waren in Deutschland 2011 insgesamt 31,6 % der Proben von Hähnchenfleisch mit Campylobacter, 6,3 % mit Salmonellen besiedelt. In den USA erfolgt die Entkeimung bereits in der industriellen Produktion durch die gesundheitlich unbedenkliche und geschmacklich neutrale Behandlung mit Chlorwasser; in Deutschland beschränkt man sich auf Hinweise zur Küchenhygiene. Dabei gibt es aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund, den deutschen Verbrauchern diese sinnvolle Maßnahme der Lebensmittelhygiene „vorzuenthalten“. Im Übrigen tangiert das Freihandelsabkommen bestehende EU-Rechtsvorschriften und Standards nicht. TTIP kann weder europäische noch nationale Gesetzgebung ändern, ohne dass EU-Parlament und EU-Rat zustimmen. Produkte und Produktionsverfahren müssen von staatlichen Behörden in den USA wie in der EU nach den dort geltenden Gesetzen zugelassen werden. Weder das europäische noch das US-amerikanische Schutzniveau im Gesundheits-, Lebensmittel und Verbraucherbereich sind verhandelbar. Nur wo Schutzniveau und Risikoeinschätzung gleich sind, kann über Anerkennung oder Angleichung von Standards verhandelt und können unnötige Unterschiede aufgehoben werden. 
[ Dirk Radermacher ]

Beispiel 3: „KULTURSUBVENTIONEN“
Subventionen für kulturelle Institutionen
Häufig wird die Sorge formuliert, mit TTIP würde die Möglichkeit verloren gehen, kulturelle Einrichtungen wie Opernhäuser, Theater, Bibliotheken u.ä. aus öffentlichen Mitteln zu subventionieren. Damit sei die öffentlich finanzierte kulturelle Infrastruktur in ihrer Existenz gefährdet. Die Befürchtung entbehrt jeder Grundlage. Die EU stellt das Recht auf öffentliche Subventionierung in den TTIP-Verhandlungen nicht zur Disposition. Vielmehr ist eindeutig klargestellt, dass die Mitgliedstaaten das Recht auf Förderung von kulturellen Einrichtungen durch direkte Zuwendung oder steuerliche Besserstellung o.ä. uneingeschränkt behalten. Das bedeutet auch, dass hier ausdrücklich diskriminierend vorgegangen werden kann, sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Mitbewerbern. Neben den eindeutigen Festlegungen im Verhandlungsmandat der EU-Kommission ist dies jüngst im Positionspapier der EU „TTIP und Culture“ nachzulesen. Fazit dort: „Claims that TTIP will limit subsidies to cultural activities are simply wrong“. (ebd, S.6)
[ LD ]
 

MITWIRKENDE TTIP-WERKSTATT
Thomas Barann, Dr. Christian Beese, Renate Domke, Dr. Barbara Haider, Dr. Gerhard Haider, Lars Ehlers, Zanel Fruchtmann, Volker Görzel, Franz Hegemann, Rolf Heinrichs, Stephan Lank, Markus Pillok, Emitis Pohl, Dirk Radermacher, Thomas Schulz, Dr. Magnus Tessner, Maria Tillessen, Bastian Trage, Anette von Waldow, Dr. Annete Wittmütz, Dushan Wegner

Nach einer Auftaktveranstaltung wurden in mehreren Plenarsitzungen und vier Arbeitsgruppen die Themen Kultur/ Kommunikation, Chancen, Investorenschutz und Standards bearbeitet. Außerdem wurden ein Änderungsantrag zum Bezirksparteitag und das TTIP-Positionspapier der Kölner FDP verfasst. Die Werkstatt-Leiter Lorenz Deutsch und Gerd Kasper danken sehr für die engagierte Mitarbeit!

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Lorenz Deutsch

Lorenz Deutsch

Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Köln

Sachkundiger Bürger, Ausschuss Kunst und Kultur, Kulturpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion

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