Gebührenpflicht für Internet-PCs verhindern!

16.03.2002 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Bezirksverband Köln/Bonn

Beschluss des Kreisparteitages der FDP-Köln vom 06.03.2002 Bestätigt vom Bezirksparteitag der FDP-Köln/Bonn am 16.03.2002 Die öffentlich-rechtliche Rundfunkgebührenpflicht soll nicht auf weitere Tatbestände ausgeweitet werden. Der FDP-Kreisverband Köln fordert daher die Ministerpräsidentenkonferenz auf, die Streichung des § 5a aus Art. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (Rundfunkwiedergabe aus dem Internet) herbeizuführen. Die FDP lehnt eine öffentlich-rechtliche Gebührenrundfunkpflicht für internetfähige Computer und Gebühren für internetfähige Handys kategorisch ab. Ebenso tritt die FDP-Köln gegen eine weitere Anhebung der Rundfunkgebühren ein. Begründung: Fakten Die Ministerpräsidenten haben im Oktober 2001 beschlossen, dass sich die Rundfunkgebühr ab 2005 auch auf internetfähige Computer erstrecken soll. Der Grund liegt darin, dass jeder Besitzer eines solchen PCs dann grundsätzlich die Möglichkeit hat, etwa die von den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet bereitgestellten Sendungen zu empfangen. Dieser Wille hat sich bereits in §5a des Artikel 4 des Rundfunkstaatsvertrages nach Verabschiedung in den Länderparlamenten niedergeschlagen. Dies auch auf internetfähige Handys (UMTS) auszuweiten wird bereits gefordert. Eine gesetzliche Verfestigung liegt nicht mehr fern. Die Rundfunkgebühr von 16,15 Euro (31,58 DM) monatlich gilt bis Ende 2004. Sie wurde zuletzt durch Neuregelung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages zum 01.01.2001 angehoben (bisher 28,35 DM). Insgesamt soll der Einzug der Rundfunkgebühren künftig stark vereinfacht werden. Die Gebühr soll nach den Reformvorstellungen der Rundfunkkommission unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck dann automatisch von allen Haushalten eingezogen werden. Nur wer keine Empfangsgeräte für Radio und Fernsehen hat, muss dies der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mitteilen und wird erst dann von der Gebührenpflicht befreit. Liberale Argumente Langfristiges Ziel liberaler Politik muss die Schaffung eines freien Medienwettbewerbs auch bei den elektronischen Medien (insb. Fernsehen und Radio) sein. Die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern müssen reduziert werden. Ziel der künftigen sogenannten "Einheitsgebühr" (jeder Haushalt zahlt für alles, egal ob alle Möglichkeiten des Empfangs genutzt werden oder nicht: Fernseher, Radio, internetfähiger PC, UMTS-Handy) kann nur eine Mehreinnahme seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Auch kann hierbei nicht von Gebührengerechtigkeit gesprochen werden, wenn der eine Haushalt lediglich ein einziges Empfangsgerät nutzt und der nächste Haushalt von allen Möglichkeiten Gebrauch macht. Dies benachteiligt weiterhin in hohem Masse die privaten Medienanbieter, die sich selbst finanzieren müssen. Auch die unzähligen Anbieter im Internet können sich nicht über einen staatlichen Gebühreneinzug bequem finanzieren. Letztlich beruht der Erfolg des Internets darauf, dass sich dieses nahezu frei von staatlichen Einflüssen entwickeln und verbreiten konnte. Daher bedeutet liberale Medienpolitik Freiheit des Medienwettbewerbs auf allen Ebenen. Darüber hinaus ist zu kritisieren, dass sich der öffentlich rechtliche Rundfunk immer mehr den privaten Sendern anpasst, indem er versucht, auch den Bereich "Tittitainment", also leichte Unterhaltung, abzudecken. Dazu zählen nachmittägliche oder Abendtalkshows, diese sogar zur selben Sendezeit auf mehreren öffentlich rechtlichen Sendern, Game- und Quizshows, sowie Zeichentrickserien für "Erwachsene" (die Simpson wurden erst bei den Privaten ein Erfolg, nachdem die Öffentlich Rechtlichen damit gescheitert waren). Man versucht also den Zuschauer auf möglichst breiter Ebene zu ködern: sowohl Senioren wie Jugendliche, Intellektuelle wie Konsumenten mit geringen Ansprüchen. Wir fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk daher auf, sich wieder zurück auf seine ursprünglichen Kernkompetenzen zu besinnen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist qua Auftrag in besonderer Weise den immanenten Idealen der Öffentlichkeit (Gleichheit, Unabhängigkeit, Pluralität, gleichberechtigter Partizipation und gesamtgesellschaftliche Integration) verpflichtet. Von der Erfüllung dieser Ideale ist die audiovisuelle Öffentlichkeit jedoch weit entfernt. Das liegt unter anderem daran, dass eine Einseitigkeit des Informationsflusses in den Medien vorliegt. Das Internet ist hingegen ein Medium, das sich durch eine "echte" Wechselwirkung zwischen Empfänger und Sender auszeichnet. Das Netz braucht keine zentralen Veranstalter. Es gestaltet sich von selbst nach dem Prinzip "Angebot und Nachfrage". Wer mit der Freiheit des Internet die Gefahr eines Qualitätsverlusts sieht, dem könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einem Angebot der einfachen Grundversorgung und unabhängigen Eichpunkt für Informationen und Meinungen entgegentreten.

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