Entwicklung des Clouth-Areals

13.11.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13.11.2008 setzen lassen, der einstimmig beschlossen wurde.

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für die Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für das Clouth-Areal durchzuführen und den zuständigen Ausschüssen die dafür notwendigen Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorzulegen.
Die Gründung einer solchen Projektentwicklungsgesellschaft in privater Rechtsform, die vollständig im Eigentum der Stadt Köln verbleibt, erfolgt unter folgenden Zielen:

 Komplette Durchführung der Projektsteuerung

 Einhaltung und Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben auf Basis eines rechtskräftigen Bebauungsplans und der bisherigen Ratsbeschlüsse

 Realisierung der inneren Erschließung und Herrichtung der öffentlichen Flächen

 Parzellierung der Grundstücke und Vermarktung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung 

 Gewährleistung der Liquidität der Gesellschaft durch die Stadt Köln 

Der Auftrag an die Entwicklungsgesellschaft ist auf die Entwicklung des Clouth-Geländes zu begrenzen.

Die Geschäftsführung und Projektsteuerung soll durch hoch qualifizierte Fachleute wahrgenommen werden. Das Personal für die Gesellschaft wird durch eine externe Ausschreibung gewonnen. 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit dem Regierungspräsidenten vorzunehmen. Nach Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Finanzausschuss ist dem Rat der Gesellschaftsvertrag zur Entscheidung vorzulegen.


Begründung:

Der Rat der Stadt Köln hat bekanntlich beschlossen, für das ehemalige ca. 25 ha große Clouth-Werksgelände zu einem Wohnviertel mit ergänzender, nicht störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Die denkmalgeschützen Hallen sollen in diese Entwicklung einbezogen und der Fortbestand der vorhandenen Künstlerateliers gesichert werden. Rund 75 % der Fläche sind für Wohnen und rd. 25 % der Fläche, insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten und erhaltenswerten Aufbauten, für Gewerbe vorgesehen. Mindestens 20 % des zu schaffenden Wohnbestands soll als öffentlich-geförderter Wohnungsbau realisiert werden. 

Leider sind bislang alle Versuche eine Verfahrensbeschleunigung innerhalb der Verwaltung zu erreichen erfolglos geblieben.

Die Antragsteller erwarten von einer privatrechtlich verfassten Projektentwicklungsgesellschaft eine beschleunigte Entwicklung und Vermarktung des Clouth-Geländes. Professionelle Projektentwickler sollen in transparenten Verfahren garantieren, dass eine marktgerechte, zügige Erschließung des Areals und kleinteilige Vermarktung erfolgt.

Um bauliche Vielfalt, urbane und qualitätsvolle Gebäude und öffentliche Räume zu schaffen, soll das städtische Areal entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben des inzwischen vorliegenden B-Plans, dem ein städtebaulicher Wettbewerb hervorging, parzelliert und diese Grundstücke europaweit ausgeschrieben werden, so dass unterschiedliche Investoren zum Zuge kommen können.

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