Einrichtung eines Stadtbildfonds im städtischen Haushalt

21.04.2009 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung setzen lassen, der von der Mehrheit des Rates abgelehnt wurde. 

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden Haushaltsplänen ab dem Haushaltsjahr 2010 einen sog. Stadtbildfonds für unrentierliche Investitionen in das Stadtbild im Rahmen des Liegenschaftsetats auszuweisen. Zu diesem Zweck sollen jeweils 10 % des geplanten jährlichen Liegenschaftsankaufsetats zurückgestellt werden und zweckgebunden für Maßnahmen investiert werden, die zwar immobilien-wirtschaftlich uninteressant, aber für die Fortentwicklung des Stadtbildes vorteilhaft sind.

Die Verwaltung schlägt dem Liegenschaftsausschuss jährlich ein oder mehrere Projekte vor, für die die entsprechenden Mittel verwand werden sollen. Bei dieser Entscheidung ist der Stadtentwicklungsausschuss ggf. der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Grün sowie die zuständigen Bezirksvertretungen an der Beratung zu beteiligen. Sind in einem Jahr keine Mittel aus diesem Fonds ausgegeben worden bzw. hat der Liegenschaftsausschuss beschlossen, für einen größeren Ankauf Mittel über mehrere Jahre zu sammeln, so sind diese Haushaltsmittel entsprechend zurückzustellen.

Begründung

Das Stadtbild lässt an vielen Stellen durch Fehlentwicklungen zu wünschen übrig. Der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt greift viele dieser Punkte im Stadtbezirk Innenstadt und in den daran angrenzenden untersuchten Gebieten auf. Zur Umsetzung des Masterplanes wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen.

Trotzdem besteht auch über die Umsetzung des Masterplanes hinaus der Bedarf für Investitionen ins Stadtbild, die aus liegenschaftswirtschaftlicher Sicht unrentierlich sind. So steht in allen Bezirken der Wunsch zum Kauf von Grundstücken für die Arrondierung von Grünzügen oder die Schließung von besonders stadtbildstörenden Baulücken. Die Umsetzung solcher Maßnahmen soll in Zukunft u.a. aus den Mitteln des o.g. Stadtbildfonds geleistet werden können.

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