Stiftung für Restaurierung der Archivalien des Archivs

01.02.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Versicherung der Kulturgüter als Grundstock der Stiftung für die Restaurierung der Archivalien des Historischen Archivs

Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 2. Februar 2010 setzen lassen.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der von der Provinzial-Versicherung als Ersatz für Kulturgüterverlust überwiesene Betrag von 61,5 Mio. Euro wird in voller Höhe der Stiftung für die Restaurierung der beschädigten Archivalien des Historischen Archivs der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Eine Anfrage der FDP im Kulturausschuss hat ergeben, dass die von der Provinzial-Versicherung als Ersatz für den Verlust von Kulturgütern gezahlte Summe von 61,5 Mio. Euro nicht der vom Rat einstimmig beschlossenen Stiftung für die Restaurierung der Archivalien zur Verfügung gestellt werden soll, sondern im allgemeinen Haushalt verbleibt und mit allgemeinen Kosten im Zusammenhang mit dem Unglück verrechnet werden.. Diese Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend und sogar kontraproduktiv. Sie muss deshalb dringend korrigiert werden.

Der Einsturz des Historischen Archivs am 3. März 2009 hat Kulturgüter zerstört und beschädigt. Im Fall des vollständigen Verlustes von Archivalien ist ein Ersatz der einzigartigen Bestände unmöglich. Der dadurch entstandene ideelle Schaden ist nicht zu beziffern. Die Kosten für die Restaurierung von Schäden an geborgenen Archivalien allerdings werden auf mindestens 350 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt Köln muss sich dieser Herausforderung stellen und alles unternehmen, um zu retten, was noch zu retten ist. Dazu bedarf es einer gut ausgestatten Stiftung zur Restaurierung. 

Die Gründe dafür sind klar:
- Die Stiftung zur Restaurierung gibt dem Bemühen der Stadt um mögliche Wiedergutmachung eine eindeutige und selbstständige Adresse und macht es so – unabhängig vom allgemeinen Verwaltungsapparat – für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch außerhalb der Stadt erkennbar. Diese Unabhängigkeit und Selbstständigkeit eröffnet überhaupt erst die Chance, potentielle Unterstützer zu finanziellen Beiträgen zu motivieren. Dies gilt sowohl für institutionelle Geber, als auch für – hoffentlich zahlreiche – Kleinspender. Niemand wird einfach in die Stadtkasse einzahlen.
- Die institutionelle Unabhängigkeit der zu gründenden Stiftung ist in diesem Sinne eine notwendige Bedingung, reicht aber für sich genommen noch nicht aus. Es bedarf darüber hinaus auch einer wirklich nennenswerten finanziellen Ausstattung durch die Stadt Köln. Es handelt sich beim Einsturz des Historischen Archivs nicht um eine Naturkatastrophe oder ein allgemeines Unglück. Vielmehr trägt die Stadt Köln – selbst und in Gestalt ihrer Verkehrsbetriebe – eine ganz wesentliche Verantwortung für das das Unglück auslösende Verkehrsbauwerk. Wenn der Rat der Stadt Köln vor diesem Hintergrund tatsächlich finanzielle Unterstützung von Dritten erwartet, wird er zunächst ganz deutlich in Vorleistung treten müssen. Erst wenn erkennbar wird, dass die Stadt Köln bereit ist, selbst große Anstrengungen zur möglichen Wiedergutmachung zu unternehmen, wird Unterstützung von außerhalb kommen – und die Stadt braucht diese Unterstützung!
- Schließlich bietet die Stiftung auch effiziente und kurzwegige Möglichkeiten zur Mittelverwendung. Den Herausforderungen, vor denen das Historische Archiv in den nächsten Jahren steht, kann so sehr viel flexibler entgegengetreten werden. Hier kann sich auch die richtige Systemstelle für die Etablierung eines professionellen Fundraisings bieten, über das gesondert zu beraten ist.

Es ist deshalb zwingend, dass der Rat der Stadt Köln die schon vereinnahmte Versicherungssumme – die schließlich für den Verlust von Kulturgut gezahlt wurde – tatsächlich für die Stiftung zur Restaurierung der Archivalien zur Verfügung stellt. Umgekehrt wäre es ein fatales Zeichen an die Öffentlichkeit in Köln und darüber hinaus, wenn diese Mittel im allgemeinen Haushalt mit allen damit verbundenen Unwägbarkeiten verbleiben würden. Wenn es nicht gelingt, Drittmittel zu akquirieren, werden die gesamten und noch deutlich höheren Kosten, ohne jede Unterstützung, zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die genannte Sitzung des Kulturausschusses, in der die nicht für die Restaurierung bestimmte Verwendung der Versicherungssumme offenkundig wurde, lag erst nach dem regulären Antragsschluss für diese Ratssitzung.

Für die Mobilisierung von finanzieller Unterstützung durch Dritte ist die Stadt Köln inzwischen schon spät dran. Der Einsturz des Archivs liegt bald ein Jahr zurück. Es wird deshalb höchste Zeit, offensiv mit der Einwerbung von Spendengeldern und Zustiftungen zugunsten der Stiftung zu beginnen. Die Eröffnung der Ausstellung des Archivs im Berliner Gropiusbau im März bietet hierfür eine besondere – und vielleicht die letzte – Chance. Die Stadt Köln sollte dort ein starkes Zeichen für die eigenen Bemühungen setzen.

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